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Hotspot-Regionen in Südostoberbayern einigen sich auf gemeinsame Maßgaben für Nikolausveranstaltungen

Brauchtum pflegen auch während der Pandemie –­ gerade in der Vorweihnachtszeit erhält dieses Thema besondere Bedeutung. Die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim haben sich daher gemeinsam darüber abgestimmt, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um den Nikolaustag in diesem Jahr möglich sein können.

Wichtig ist allen Beteiligten, auch in diesen herausfordernden Zeiten die Bedeutung des heimischen Brauchtums nicht aus den Augen zu verlieren. Gleichzeitig sollen der Schutz der Bevölkerung und gegenseitige Rücksichtnahme im Zentrum stehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu vermeiden.

Das bayernweit hohe Infektionsgeschehen und die besorgniserregende Situation in den Kliniken machen leider auch in diesem Jahr besondere Regelungen für Veranstaltungen notwendig. Entsprechend der am Mittwoch in Kraft getretenen Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSM) sind Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt. Aus diesem Grund können leider auch die öffentlichen Auftritte des Nikolaus sowie Krampusläufe nicht in gewohnter Form stattfinden.

„Das Brauchtum rund um den Nikolaustag ist bei uns im Landkreis von besonderer Bedeutung. Daher stand für uns auch von Beginn an fest, dass wenigstens eine eingeschränkte Durchführung unter bestimmten Maßgaben möglich sein muss. Leider erfordert die derzeitige Lage – insbesondere aufgrund der angespannten Situation in den Kliniken – Regelungen, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu verringern. Natürlich ist das nicht, was wir uns für die diesjährige Weihnachtszeit gewünscht hatten. Angesichts des Infektionsgeschehens bin ich aber überzeugt, dass unsere Gesundheitsämter mit ihren gemeinsamen Empfehlungen eine gute Möglichkeit geschaffen haben, den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und gleichzeitig wichtige Brauchtumspflege möglich zu machen,“ erläutert Landrat Bernhard Kern.

Die Gesundheitsämter sprechen folgende Empfehlungen für eine Durchführung aus:

• Ausschließlich private Hausbesuche unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2 Hausstände, max. 5 Personen)
• Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Begleiter des Nikolaus sollte sich auf möglichst wenige Personen (z. B. 3 Aktive) beschränken
• Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gruppen auf 2Gplus
• Keine Teilnahme von Personen mit COVID-19-typischen Krankheitssymptomen
• Ein Besuch ausschließlich im Freien ohne Betreten der Häuser
• Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern
• Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen auch im privaten Bereich vermieden werden
• Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV

red/Pressemitteilung LRA BGL

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