Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 7 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 4 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 9.270 (Stand RKI: 03.11.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 416,6 (Stand RKI: 03.11.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 9.270 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 8.530 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 631 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 307 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 33 in Alten- und Pflegeheimen, 1 in Gemeinschaftsunterkünften, 241 in Schulen und 32 in Kindergärten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 443 neue COVID-19-Fälle.
Das Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen positiv getesteter COVID-19-Fälle und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 391 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 44 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 29 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit werden in den Kliniken im Berchtesgadener Land insgesamt 2 Patienten intensivmedizinisch betreut, diese Patienten haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land. Von den 44 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten sind 9 Personen vollständig geimpft und werden auf der Normalstation behandelt. 4 Personen davon haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land.
Die KSOB behandeln am Standort in Traunstein derzeit insgesamt 41 COVID-19-Patienten. Davon haben 2 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und werden auf der Normalstation behandelt. Von diesen 2 Personen ist 1 Person vollständig geimpft.
Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 85 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 76 Patienten auf der Normalstation und 9 Patienten auf der Intensivstation.
Die derzeit gültige sogenannte „AV Isolation“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-767/) sieht vor, dass die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden – insbesondere bei regional hohen Ausbruchsgeschehen – eine abweichende Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen durch Allgemeinverfügung bestimmen können.
Aufgrund des aktuell nach wie vor sehr hohen Infektionsgeschehens im Berchtesgadener Land hat das Landratsamt Berchtesgadener Land mit Allgemeinverfügung vom 03.11.2021 die Quarantänezeit von engen Kontaktpersonen auf mindestens 10 Tage nach dem engen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall festgelegt. Die Quarantäne endet somit frühestens 10 Tage nach dem letzten engen Kontakt zu einem COVID-19-Fall, sofern ein durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt und während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Auch für Hausstandsmitglieder von COVID-19-Fällen endet die häusliche Quarantäne erst dann, wenn ein frühestens 10 Tage nach Symptombeginn des Primärfalls durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt. Der Nukleinsäuretest oder der Antigentest ist jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchzuführen. Es besteht keine Möglichkeit zur Freitestung nach sieben Tagen. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass Infektionen häufig erst nach der vorzeitigen Beendigung der häuslichen Absonderung festgestellt wurden. Aus diesen Grund hat sich das Landratsamt nun zu dieser Verlängerung der Quarantänezeit entschlossen.
Die aktuell gültigen Ausnahmebestimmungen für geimpfte und genesene Personen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 4. November 2021, 0:00 Uhr und gilt bis 24.11.2021, 24:00 Uhr.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen ist unter https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2021/Amtsblatt_Nr_44a_vom_03-11-2021_Volltext.pdf abrufbar.
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