Regionale Ampel steht auf „Rot“: Betroffene Landkreise ziehen an einem Strang und treffen gemeinsame Maßnahmen
Die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Miesbach, Mühldorf, Traunstein sowie Stadt und Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Neuinfektionen betroffen. Die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Vor diesem Hintergrund haben sich die betroffenen Landkreise und die Stadt Rosenheim in einem ersten Schritt auf Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verständigt. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Montag, 1. November 2021, 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis 24.11.2021, 24:00 Uhr.
Maßnahmen im Überblick
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FFP2 statt medizinischer Maske
In allen betreffenden Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der Öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Masken-Pflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Der Besuch ist nur für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ist davon ausgenommen.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen ist im Sonderamtsblatt Nr. 43a unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ abrufbar.