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Verkehrskontrollen von 11. bis 17. Oktober 2021

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am Hallthurmer Berg waren 47 Fahrzeuge zu schnell. Ein alkoholisierter Pkw-Fahrer wurde in Berchtesgaden gestoppt. Trotz sehr schwachem Verkehr waren noch zwei Fahrzeuge auf der B20 in Schönau a. K. zu schnell. Ein Lieferant unter Drogeneinfluss wurde in Bischofswiesen angehalten. Die Verkehrspolizei führte am Wochenende auf der A8 mehrere Verkehrskontrollen durch. Darunter waren ein auf dem Seitenstreifen parkender Lkw und ein 40-Jähriger ohne die nötige Fahrerlaubnis, aber mit einem Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot.

Bayerisch Gmain


Am 12.10.2021 wurde in der Zeit von 14.50 Uhr bis 18.50 Uhr in Bayerisch Gmain – Hallthurmer Berg, B20 in Richtung Berchtesgaden kontrolliert. 1.482 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 43 Lenker wurden verwarnt und 4 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 88 km/h unterwegs.

Berchtesgaden


Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Berchtesgaden wurde am 14.10.21, gegen 08:45 Uhr, bei einem 35-jährigen Reichenhaller Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen positiven Wert. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Der Pkw-Lenker muss mit einem Bußgeld rechnen und erhält ein einmonatiges Fahrverbot.

Schönau am Königssee


Am 14.10.2021 im Zeitraum von 20:30 bis 21:30 Uhr wurde in der Königsseer Straße (B20) in Schönau die Geschwindigkeit innerorts überwacht. Bei sehr schwachem Verkehr wurden zwei Fahrzeuge von den Beamten der Polizei Berchtesgaden beanstandet. Eine Fahrzeugführerin wurde gebührenpflichtig verwarnt und ein Fahrzeuglenker wurde angezeigt, da er mit 81 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs war.

Bischofswiesen


Am Samstag, 16. Oktober 2021, führten Beamte der Polizei Berchtesgaden in Bischofswiesen eine Verkehrskontrolle durch. Hier wurde gegen 11:15 Uhr ein österreichischer Lieferwagen kontrolliert. Bei dem Fahrer erhärtete sich der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmittel steht. Dieser Verdacht bestätigte sich auch durch einen Vortest. Aufgrund dessen wurde durch die Polizeibeamten eine Blutentnahme angeordnet, welche im Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt des jungen Mannes wurde unterbunden. Der Beifahrer fuhr weiter.

Landkreise BGL & TS


Am Freitag, am frühen Abend, wurde ein 42-jähriger Berufskraftfahrer aus der Türkei mit seinem Sattelzug bei Siegsdorf einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Reifen am Sattelauflieger derart schadhaft war, so dass ein Platzen des Reifens jederzeit möglich. Dem Türken wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Reifenwechsel wurde angeordnet. Zudem musste der Fahrer eine Sicherheit in Höhe von 200,- Euro für das anstehende Bußgeldverfahren hinterlegen.

Kurz vor Mitternacht wurde auch einem 20-jährigen Rumänen die Weiterfahrt bei Siegsdorf untersagt. Er war mit einem Pkw VW auf dem Weg in sein Heimatland. An seinem Fahrzeug waren französische Kennzeichen angebracht, die jedoch nur in Frankreich Gültigkeit besaßen. Für den internationalen Verkehr war so keine Zulassung gegeben. Der Rumäne darf sich nun zu Wochenbeginn um eine ordentliche Zulassung bemühen oder für einen Abtransport mittels Anhänger sorgen. Auch der Rumäne durfte an Ort und Stelle ein dreistelligen Eurobetrag hinterlegen.

Bei Anger parkte ein 41-jähriger Berufskraftfahrer aus Serbien mit seinem Sattelzug auf dem Seitenstreifen der Richtungsfahrbahn Salzburg. Er wollte auf diese Art und Weise seine gesetzlich geforderte Ruhezeit einbringen. Der Serbe wurde wegen Parken auf der Autobahn zur Anzeige gebracht. Damit verbunden war ein Bußgeld in Höhe von 70,- Euro. Im Anschluss wurde ihm ein Platzverweis erteilt.

Am Samstag wurde ein 38-jähriger Berufskraftfahrer aus Litauen mit seinem Sattelzug bei Übersee zur Anzeige gebracht. Er hatte während der vorangegangenen Fahrt in Richtung Österreich eifrig auf seinem Smartphone getippt. Der Litauer durfte ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro hinterlegen.

Dem Litauer folgte ein 57-jähriger Berufskraftfahrer aus Ungarn. Auch er war mit seinem Sattelzug in Richtung Österreich unterwegs. Auch er bediente während der Fahrt mit seinem Sattelzug ein Mobiltelefon. Bei dem Ungarn kam jedoch erschwerend hinzu, dass er den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern auf Autobahnen zum vorausfahrenden Lastkraftwagen nicht einhielt. Der Abstand betrug weniger als 20 Meter. Auch der Ungar wurde bei Übersee aus dem Verkehr gezogen. Bei der weiteren Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass sein Lizenz zum Befördern von Gütern abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde dem Ungarn deshalb bis zur Beibringung einer gültigen Lizenz untersagt. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen Güterkraftverkehrsgesetz und wegen der Verstöße gegen die Verhaltensvorschriften zur Anzeige gebracht. Der Ungar musste eine Geldbuße im mittleren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen.

Das Thema Ablenkung im Straßenverkehr zog sich auch am Sonntag fort. Ein 27-jähriger Mann aus Kuwait war mit seinem Mietwagen Mercedes auf dem Weg nach Salzburg. Er befuhr die Autobahn in leichten Schlangenlinien. Auch hier war der Grund schnell ersichtlich. Der Mann aus Kuwait war mehr mit seinem Mobiltelefon beschäftigt, als mit dem Bedienen seines Fahrzeugs. Der Mann wurde bei Bergen aus dem Verkehr gezogen. Auch er durfte eine Sicherheit in Höhe von 100,- Euro hinterlegen.

Bei Teisendorf wurde ein 40-jähriger Ungar mit Wohnsitz in Deutschland als selbstfahrender Unternehmer und selbständiger Kfz-Händler mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann aus dem Verkehr gezogen. Er wollte mit seinem Gespann gewerblich zwei Gebrauchtwagen von Deutschland nach Ungarn überführen. Zum einen war der Ungar für den Anhängerbetrieb nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse. Zum anderen verstieß er mit seinem Gespann gegen das bestehende Fahrverbot an einem Sonntag. Des Weiteren konnte er keinen Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten erbringen, da in dem Zugfahrzeug Citroen nicht mal ein Kontrollgerät verbaut war. Der Ungar wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und anderer Delikte zur Anzeige gebracht. Ihn erwartet ein empfindliche Geldstrafe. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt mit seinem Gespann untersagt.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, VPI Traunstein

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