Das Landratsamt weist nochmals darauf hin, dass der Bundesrat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen hat. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Für den Landkreis Berchtesgadener Land müssen in den kommenden Jahren ca. 3.500 Führerscheine pro Jahr umgetauscht werden. Da zu den jeweiligen Stichtagen mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt um rechtzeitige Antragstellung. Aktuell sind Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953-1958, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen. Die übrigen Jahrgänge werden gebeten noch abzuwarten.
Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr | Tag bis zum spätesten Umtausch |
---|---|
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Ta bis zum spätesten Umtausch |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Antrag kann direkt im Landratsamt oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. In beiden Fällen ist vorher ein Termin zur Antragstellung zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landratsamt Berchtesgadener Land auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://lra-berchtesgadener-land.saas.smartcjm.com/m/Fahrerlaubnisbehoerde/extern/calendar/?uid=426e1243-bb14-4944-9655-5efcd6b68e0b
Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Der entwertete Führerschein kann als Erinnerungsstück behalten werden.
Wird die persönliche Antragstellung in der Gemeinde vorgenommen, so ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig. Hier ist jedoch keine persönliche Vorsprache notwendig. Der neue Führerschein kann auch per Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
• Reisepass oder Personalausweis
• aktuelles biometrisches Passbild
• vorhandener Führerschein im Original
Entstehende Kosten: 25,30 bis 30,30 Euro (Umtausch-Gebühren je nach Versandart)
Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es auch online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/.
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