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Risiko und Sicherheit im Einsatz der Bergrettung

Reichenhaller Bergrettungschef Dr. Klaus Burger referiert auf der internationalen Alpinmesse in Innsbruck

„Der Bergwacht reicht´s, wir retten nicht mehr jeden Irren!“ Mit diesen provokativen Worten leitete der Reichenhaller Bergwachtchef und stellvertretende Direktor des Laufener Amtsgerichts, Dr. Klaus Burger seinen Vortrag als deutscher Gastredner auf der internationalen Alpinmesse in Innsbruck ein. Thema waren Reichweite und Grenzen der Einsatzleiter-Verantwortung. Die jährliche Alpinmesse mit ihrem Fachforum ist die bedeutendste, zentrale Fachveranstaltung für Bergsport-Begeisterte im deutschsprachigen Raum – mit zahlreichen Experten und Besuchern, insbesondere aus Österreich, Deutschland, Südtirol und der Schweiz.

Burger, der wegen seiner Veröffentlichungen weit über die Landesgrenzen hinaus als Autor und Experte für Einsatzgeschehen und dessen juristische Beurteilung bekannt ist, war als Referent der Bergwacht Bayern eingeladen. Zu Beginn seines Vortrags stellte er klar: Ein Einsatzleiter muss professionell handeln und den schwierigen Spagat zwischen der Fürsorgepflicht für seine Retter und der Rettungspflicht schaffen. „Emotionen sind dabei aktuell ebenso wenig angebracht wie die Berufung auf die mir eigene, eher risikobereite alpine Biographie“, erklärte Burger offen. Insbesondere gilt nicht: „Wir holen Sie da raus, kein Einsatz ohne Risiko!“, wie eine farbenfrohe Broschüre des BRK-Kreisverbands Traunstein aktuell und explizit vermittelt.

Es gehört zur Natur von Bergrettungseinsätzen, dass sie nicht ohne Eigengefährdung der Retter durchgeführt werden können, denn Berge ohne Abgrund sind keine Berge. Und bisweilen wird von Betroffenen gerade deshalb ein Notruf abgesetzt, weil besondere Gefahren wie Gewitter, Dauerregen, extreme Kälte oder schwüle Hitze, Lawinen, Steinschlag oder Dunkelheit drohen oder zu einem Unfall geführt haben. „Leider sind auch öfters die Meldebilder falsch. Schmerzen oder Sturz entpuppen sich vor Ort als lebensbedrohliche Verletzungen, die insbesondere bei bodengebundenen Einsätzen ohne Hubschrauber ein hohes Maß an Professionalität, Erfahrung und auch Improvisationsfähigkeit erfordern und mitunter nichts für zarte und entscheidungslahme Gemüter sind“, meinte Burger.

Am Beispiel der notwendigen Einsatzunterbrechung am 2. Januar 2006 am Schrecksattel auf der Reiter Alpe demonstrierte Burger einführend, wie schwierig es für die Angehörigen und die Öffentlichkeit sein kann, wenn der Einsatzleiter wegen drohender Nachlawinen das Leben seiner Männer und Frauen retten muss und die Wahrscheinlichkeit einer Lebendbergung von noch in den Schneemassen verschütteten Verunglückten äußerst gering beurteilt. Burger: „Bei konkreter Lebensgefahr für die Retter ist der Einsatz zwingend zeitlich und örtlich zu unterbrechen. Es kann dabei sein, dass bei Rettern vor Ort zwei Herzen in der Brust schlagen. Einerseits der unbedingte Rettungswille und andererseits die Erkenntnis der Verantwortung für die eigenen Kameraden und gegenüber der eigenen Familie.“

„Gesetzlich verankerte Einsatzgrundsätze fehlen; sie wären auch wegen der Komplexität der Einsätze als dynamisches Geschehen wenig zielführend“, meint Burger. Der Einsatzleiter ist dennoch verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Das Arbeitsschutzgesetz kommt für ehrenamtliche Einsatzkräfte zwar nicht zur Anwendung, hingegen entfalten die Unfallverhütungsvorschriften über den Gemeindeunfallversicherungsverband rechtliche Wirkung, zumal in Bayern die Retter und auch der Einsatzleiter Versicherte sind. Damit ist die Risiko- und Gefährdungsbeurteilung nach den dortigen Vorgaben Pflicht in der Bergrettung und zugleich auch Schnittstelle zwischen Fürsorgepflicht und Rettungspflicht.

Rechtliches Glatteis für den Einsatzleiter ist dabei die Feststellung und Vermittlung der objektiven Lage. Hier gilt der strenge so genannte „ex post-Maßstab“. Also ein Maßstab, der sich nach den tatsächlichen Umständen darstellt, wie sie sich nachträglich bei voller Sachkenntnis herausgestellt haben. „Hier gilt es absolut professionell zu arbeiten, mit Wetterradar, aktuellsten Lawinenlageberichten, Gelände-, Ausrüstungs- und Flugwetter-Einschätzungen sowie mit zuverlässiger Qualifikation der eingesetzten Rettungskräfte vor Ort“, mahnt Burger.

Die Erforderlichkeit und die Durchführung der Rettung bestimmt sich hingegen nach einem objektiven ex ante-Urteil, also nach dem Urteil, das ein verständiger Einsatzleiter auf Grund der ihm erkennbaren Umstände im Zeitraum und in der Situation des Einsatzgeschehens mit all dem bekannten Zeitdruck, Entscheidungsdruck und nicht aktuell abzuklärenden tatsächlichen Umstanden fällt. Für die prognostischen Elemente der Rettung muss auf das Urteil abgestellt werden, das sich in der Einsatzsituation ergibt. „Der Beurteilungsmaßstab für die Risiko- und Erfolgsabschätzung und Erfolgsabwägung folgt der Einsatzsituation und nicht aus nachträglicher Schreibtischsicht, was rechtlich, salopp gesagt, etwas lebensnäher ist“, erklärt Burger.

Im operativen, juristischen und auch medialen Fokus steht der Einsatzabbruch. Burger legt dar: „Das Wort Einsatzabbruch ist missverständlich und entspricht nicht der strategischen Realität. Ein Bergrettungseinsatz ist ein dynamisches Gesamtgeschehen, bisweilen über mehrere Tage, und kein Elfmeterschuss. Ein Gesamtgeschehen wird niemals abgebrochen. Abgebrochen werden lediglich einzelne Maßnahmen im Rahmen der vorherrschenden Auftragstaktik, wie die Einfahrt in einen Lawinenhang, das Weitersteigen bei Steinschlag- oder Gewittergefahr, die Taurettung bei widrigsten Windbedingungen, die Suche bei Gefahr eines Murenabgangs.“ Das Wort Abbruch vermittle dabei gegenüber den Angehörigen eines vermissten Menschen einen fatalen und missverständlichen Eindruck. Burger: „Das Signal Einsatzabbruch wird von uns nicht gegeben, weil es schlichtweg nicht zutreffend ist. Letztlich geht es um eine Neubewertung der Risiken aufgrund neu ermittelter Sachlage, eine aktuelle Risiko-Nutzen-Abwägung und damit eine Neubestimmung der Einsatzabläufe und der Einsatzziele.“

Abschließend verdeutlichte Burger dem internationalen Fachpublikum die vielfältigen Risiko-Minimierungsstrategien in der Bergwacht Bayern, die ihre Einsatzleiter besonders nachhaltig schult, auf hohe Ausbildungs- und Prüfungsstandards Wert legt, damit in Grenzen auf Eigenverantwortung vor Ort setzt und Möglichkeiten der Einsatzunterstützung durch Spezialkräfte wie Canyon-Rettung, Höhlenrettung oder Lawinenhundestaffel schafft. Die neue bayernweite Installation eines bergwachtspezifischen Gleichwellenfunks gewährleiste dabei laut Burger die für die Einsatzführung so wichtige ständige Kommunikation unter den oftmals im Gelände weit verstreuten Einsatzkräften. Burgers Expertise aus erster Hand erntete großes Interesse und bescherte nachhaltigen Beifall.

Die Veranstaltung in Innsbruck diente zugleich als Einsatzleiterfortbildung für die Bergwacht Bad Reichenhall. Weitere Vorträge beschäftigten sich mit den Möglichkeiten und den Grenzen der Flugrettung, dem Risikomanagement in der Luftfahrt, mit Gewitterstrategien am Berg, dem Risikoverhalten von Skitourengehern und den Grenzen des Lawinenlageberichts.

Pressemitteilung BRK BGL
Bilder © Leitner BRK BGL
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