In Bayerisch Gmain wurde die Geschwindigkeit kontrolliert. Ein Kosovare hatte keine gültige Fahrerlaubnis mehr, da er seinen Führerschein nach dem Umzug nach Deutschland nicht umschreiben ließ. Genauso erging es einer Albanerin die bereits seit eineinhalb Jahren im Bundesgebiet wohnt.
Am 23.08.2021 wurde in der Zeit von 14.50 Uhr bis 19.50 Uhr in Bayerisch Gmain – B20 in Richtung Berchtesgaden kontrolliert. 1.631 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 77 Lenker wurden verwarnt und 9 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 50 km/h mit 86 km/h unterwegs.
Eine Streife der Grenzpolizei Piding kontrollierte am Dienstagmorgen auf der BAB A8 die Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung an der Anschlussstelle Anger, nachdem diese unmittelbar zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn ins Bundesgebiet eingereist waren.
Neben den Reisedokumenten aller Fahrzeuginsassen händigte der Pkw-Lenker seinen nationalen kosovarischen Führerschein an die Beamten aus. Eine Überprüfung seitens der Schleierfahnder ergab, dass der Kosovare bereits seit Oktober 2020 seinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet begründet. Personen mit Wohnsitz im Inland, die lediglich im Besitz eines Nicht-EU-Führerscheins sind, sind jedoch dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben. Dies hätte im vorliegenden Fall spätestens Ende April diesen Jahres erfolgen müssen. Mit Ablauf der 6-Monats-Frist endete somit auch dessen Berechtigung im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen.
Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden und der 40-Jährige wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
Am Sonntagvormittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding das Geschwisterpaar auf der A8, an der Anschlussstelle Anger. Die Beschuldigten reisten unmittelbar zuvor mit ihrem Pkw über den ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn ins Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle wiesen sich die Insassen ordnungsgemäß aus.
Auf Frage nach ihrem Führerschein händigte die Pkw-Lenkerin ihren nationalen albanischen Führerschein an die Fahnder aus. Wie die Überprüfung ergab, war die Fahrerin jedoch bereits seit Januar 2020 dauerhaft im Bundesgebiet wohnhaft und hätte somit eine deutsche Fahrerlaubnis zum Führen zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge in Deutschland benötigt. Mit ihrem nationalen Führerschein hatte sie zwar nach ihrem Zuzug noch eine sechsmonatige Übergangsfrist - diese war aber bereits lange abgelaufen, weswegen sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht wurde.
Der ebenfalls im Pkw mitreisende Halter und zugleich Bruder der Fahrerin wusste über diese gesetzliche Regelung Bescheid und hätte sich vergewissern müssen, dass die Fahrerin im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Dieser Verpflichtung kam er allerdings nicht nach und wurde wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden.
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