Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 6 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Keine dieser Personen befand sich bereits als direkte Kontaktperson in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 6.226 (Stand RKI: 10.08.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 51,9 (Stand RKI: 10.08.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 6.226 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 6.054 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 70 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 5 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 55 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 80 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 4 COVID-19-Patient stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Die Patienten haben ihren Wohnsitz möglicherweise nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat am Sonntag, 8. August 2021, den fünften Tag in Folge den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 unterschritten. Damit gelten ab heute, Dienstag, 10. August 2021, wieder die Regelungen gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für einen 7-Tage-Inzidenz-Wert unter 50. Damit entfallen die vergangene Woche in vielen Bereichen geltenden Testpflichten wieder. Auch die Kontraktbeschränkungen werden wieder gelockert.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Landkreis Berchtesgadener Land am heutigen Dienstag, 10. August, den ersten Tag über dem vom Freistaat Bayern festgelegten Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 liegt. Gemäß der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss die Kreisverwaltungsbehörde eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert an drei Tagen in Folge über 50 liegt. Die geänderten Maßnahmen treten dann am fünften Tag in Kraft.
Alle Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen sind unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/aktuelles-zum-coronavirus-im-landkreis/ aufgelistet.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |