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Vollsperrung der BGL3 zwischen Laufen und dem Abtsdorfer See

Am Montag, 12. Juli ist die Kreisstraße BGL3 zwischen Laufen und dem Abtsdorfer See wegen Instandsetzungsarbeiten des Fahrbahnbelages für zwei Wochen voll gesperrt. Während die Anwohner unter Einschränkungen in die Baustelle fahren können, wird der Durchgangsverkehr über Leobendorf umgeleitet.

Bereits im vergangenen Frühjahr 2020 unmittelbar vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hatte die Stadt Laufen mit der Erneuerung von Versorgungsleitungen und der Trennung von Schmutz- und Regenwasser in der Ortsdurchfahrt von Oberheining begonnen. Die Maßnahme war der Beginn von mehreren Bauabschnitten zur Verbesserung der Entwässerungssituation zwischen der Stadt Laufen und der Gemeinde Saaldorf-Surheim im Zuge der Kreisstraße BGL3. Stadt, Gemeinde und der Landkreis Berchtesgadener Land wollen in den kommenden Jahren mit weiteren Abschnitten gemeinsam die Entwässerung vor allem zum Schutze des Abtsdorfer Sees erneuern.

Die Erneuerung des Fahrbahnbelages wird in zwei Abschnitten vorgenommen. Begonnen wird mit dem Bauabschnitt 1 von der Einmündung der Abtsdorfer in die Teisendorfer Straße beim Café Steinbach bis zur Zufahrt Bauhof, der Bauabschnitt 2 von der Zufahrt Bauhof bis Fisching wird anschließend hergestellt. Es wird zunächst die schadhafte Asphaltdeckschicht auf gesamter Länge abgefräst. Für die Anlieger ist dabei die Zufahrt zu ihren Anwesen unter Einschränkungen möglich. Auch die vor der Asphaltierung erforderliche Reparatur von Bordsteinen und Kanaldeckeln lässt begrenzt Anliegerverkehr zu. Während der Asphaltarbeiten in den beiden Bauabschnitten wird für einige Stunden die Zufahrt nicht mehr möglich sein, voraussichtlich beim ersten Bauabschnitt am Ende der ersten Woche und beim zweiten Bauabschnitt zweimal in der zweiten Woche.

Da die Asphaltarbeiten witterungsabhängig sind, kann es zu Verzögerungen und Verschiebungen kommen. Das Staatliche Bauamt und die Bau ausführende Firma sind bemüht, die besonderen Einschränkungen so aktuell wie möglich bekannt zu geben, so dass sich die Anlieger darauf einstellen können. Da sich aber Behinderungen und Einschränkungen nicht ganz vermeiden lassen, bittet man von Seiten der Behörde in Traunstein um Verständnis.

red/Pressemitteilung Staatliches Bauamt Traunstein

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