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3 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz reduziert sich auf 28,3

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 3 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Diese 3 Personen befanden sich bereits als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land erhöht sich damit auf 5.987 (Stand RKI: 16.06.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 28,3 (Stand RKI: 16.06.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 5.987 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.838 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 47 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 3 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 30 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 57 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land wird aktuell 1 COVID-19-Patient stationär behandelt. Dieser wird nicht intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Patienten in den Kliniken haben ihren Wohnsitz möglicherwiese nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Hinweis zur Außengastronomie


Die niedrigen 7-Tage-Inzidenzen haben in den vergangenen Wochen auch im Bereich der Gastronomie viele Öffnungsschritte möglich gemacht. Die Einhaltung der Hygienekonzepte ist jedoch weiterhin von großer Bedeutung. Das Landratsamt Berchtesgaden Land macht daher auf die Bedeutung des Rahmenkonzepts Gastronomie aufmerksam. Insbesondere die Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt muss gewährleistet werden. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist durch den Gaststättenbetreiber daher immer eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Vornamen sowie einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) je Hausstand und mit Angabe des Zeitraums des Aufenthaltes zu führen.

Die Einhaltung der Hygienekonzepte ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens. Das Staatliche Gesundheitsamt prüft daher alle eingehenden Beschwerden hinsichtlich der Nichteinhaltung der Hygienekonzepte in Gaststätten und führt auch stichprobenartige Kontrollen durch. Die Nichtbeachtung der Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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