untersberger.info - Logo


10 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – Verstärkerbusse ab Montag wieder im Einsatz

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Mittwoch 10 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befand sich 1 Person bereits als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt auf 5.934 (Stand RKI: 04.06.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 41,5 (Stand RKI: 04.06.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 5.934 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.736 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 96 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon keine in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 44 neue COVID-19-Fälle.

Seit der letzten Meldung wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Corona-Todesfall gemeldet. Dabei handelt es sich um eine Frau im Alter von 92 Jahren. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen erhöht sich somit auf 102.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 97 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 7 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Information zur Schülerbeförderung ab Montag


Ab Montag, 7. Juni 2021, kann an Schulen im Berchtesgadener Land aufgrund der derzeit stabilen 7-Tage-Inzidenz Wechsel- bzw. Präsenzunterricht in allen Schulklassen stattfinden. Um den nötigen Abstand auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, hat das Landratsamt erneut den Einsatz von Verstärkerbussen für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler organisiert.

Die Verstärkerbusse fahren ab Montag im gewohnten Umfang wie bereits im Vorjahr. Jeweils zu den Spitzenzeiten morgens und mittags werden acht Linienbusverbindungen des ÖPNV mit zusätzlichen Bussen zur Erhöhung der Beförderungskapazitäten verstärkt. Der entsprechende Auftrag an die beiden Verkehrsunternehmen wurde erteilt.

Hinweis zum Inkrafttreten von Lockerungen


Der Landkreis Berchtesgadener Land ist am heutigen Freitag, 4. Juni 2021, den ersten Tag unter dem 7-Tage-Inzidenzwert von 50. Weitere Lockerungsschritte können gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genehmigt werden, wenn ein Landkreis fünf Tage in Folge unter dem Grenzwert von 50 liegt. Die Lockerungen würden dann am 7. Tag in Kraft treten.

Information zu den Einreiseregelungen


Da die Urlaubszeit begonnen hat und Reisen wieder möglich sind, macht das Landratsamt Berchtesgadener Land auf die Einreiseregeln aufmerksam, die für die Rückreise bzw. Einreise nach Bayern gelten. Dabei sind insbesondere die Anmeldepflicht, die Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne) sowie die Nachweispflicht zu beachten.

Vor (Wieder-)Einreise nach Deutschland ist eine digitale Anmeldung erforderlich über https://www.einreiseanmeldung.de. Sollte eine digitale Anmeldung nicht möglich sein, ist bei der Einreise eine vollständig ausgefüllte Ersatzmitteilung (Formular des Bundesgesundheitsministeriums) mitzuführen. Eine fehlende Einreiseanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Bei der häuslichen Quarantäne gilt es zu unterscheiden, ob der Aufenthalt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet, einem Hochinzidenz- oder einem Virusvariantengebiet war. Die Einstufung erfolgt durch das Robert-Koch-Institut (https://www.rki.de/risikogebiete). Nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Reisende sich grundsätzlich auf direktem Wege nach Hause und für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis dem oben genannten Einreiseportal übermittelt wird. Nach Aufenthalten in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet dauert die Quarantäne 14 Tage – eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist hier nicht möglich.

Bei der Nachweispflicht haben die Einreisenden nach Aufenthalten in einem Risikogebiet bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis zu verfügen. Die Vorlage dieses Testnachweises kann bis zu zehn Tage nach der Einreise durch das Gesundheitsamt verlangt werden. Einreisende aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten müssen bereits bei der Einreise über einen Testnachweis verfügen.

Der Testnachweis ist schriftlich oder in digitaler Form vorzulegen und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Die dem Nachweis zugrundeliegende Testung durch einen Antigen-Schnelltest darf bei der Einreise maximal 48 Stunden, bei Einreise aus Virusvariantengebieten maximal 24 Stunden zurückliegen. Bei einem PCR-Test gelten in jedem Fall maximal 72 Stunden als zulässig. Selbsttests sind als Nachweis für die Einreise nicht ausreichend.

Weitere Informationen zu den für die Einreise nach Deutschland geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html).

red/Pressemitteilung LRA BGL

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293012345
Bglwiki