Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 20 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 5 Personen bereits als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt auf 5.815 (Stand RKI: 22.05.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 95,3 (Stand RKI: 22.05.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 5.815 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.553 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 163 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 26 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 101 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 254 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Am Montag, 24. Mai 2021 (Pfingstmontag) sind das Corona-Testzentrum in Bayerisch Gmain sowie die Außenstelle in Freilassing und am Donnerstag, 3. Juni 2021 (Fronleichnam) das Corona-Testzentrum in Bayerisch Gmain zu den jeweils üblichen Zeiten geöffnet. Nähere Informationen gibt es unter http://www.testzentrum-bgl.de.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen wieder über den Wert von 100 erfolgt gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) unverzüglich eine Bekanntmachung durch das Landratsamt, wonach am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) die verfügten Lockerungsmaßnahmen außer Kraft treten.
Gleiches gilt für die die Lockerungen für Außengastronomie, Theater, Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien, etc. aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gemäß Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 12. Mai 2021 (https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2021/Amtsblatt_Nr_19b_vom_12-05-2021_Volltext.pdf).
Lockerungen, die an das Unterschreiten einer Inzidenz von 100 geknüpft sind, sind erst dann wieder möglich, wenn der Inzidenzwert die Grenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet. Ist dies der Fall, gibt das Landratsamt die Unterschreitung unverzüglich im Amtsblatt bekannt, die Lockerungen treten dann am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, also frühestens an Tag 7 nach der erstmaligen Unterschreitung der maßgeblichen Inzidenz.
Lockerungen gemäß Allgemeinverfügung (siehe oben) treten nicht automatisch wieder in Kraft, sondern erst nach entsprechender Bekanntmachung durch das Landratsamt. Für die Zulassung dieser Lockerung muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erneut sein Einverständnis erteilen.
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