Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 19 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 9 Personen als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 5.346 (Stand RKI: 23.04.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 116,1 (Stand RKI: 23.04.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 5.346 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.019 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 228 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 55 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 123 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 401 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Berchtesgadener Land liegt am heutigen Freitag, 23. April 2021, bei 116,1 und damit über dem vom Freistaat verfügten Grenzwert von 100.
Gemäß der vom Freistaat erlassenen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gilt damit für die Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26. April 2021 Folgendes:
● für Schulen:
o in allen Abschlussklassen, der Q11 sowie in den 4. Klassen findet Präsenzunterricht – soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann – oder Wechselunterricht statt;
o an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen ist in den Distanzunterricht zu wechseln;
o Regelungen zur Notbetreuung werden vom zuständigen Staatsministerium erlassen.
● für Einrichtungen der Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:
o Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Informationen veröffentlichen das Landratsamt sowie das Staatliche Schulamt Berchtesgadener Land unter http://www.schulamt-bgl.de. Nähere Informationen erteilen auch die jeweiligen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
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