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17 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – Landratsamt informiert zu möglichen Schul- und KiTa-Öffnungen bei Inzidenz unter 100

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 17 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befand sich 1 Person als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis steigt somit auf 4.444 (Meldestand RKI: 05.03.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 117,1 (Stand: 05.03.2021, 0:00 Uhr).

Von den insgesamt 4.444 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 4.175 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 174 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 11 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 124 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 294 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Information zu möglichen Schul- und KiTa-Öffnungen bei Inzidenz unter 100


Das Landratsamt informiert, dass am morgigen Samstag, 6. März 2021 37 Fälle aus der Wertung für die 7-Tage-Inzidenz fallen. Nach derzeitigem Stand (05.03.2021, 12:00 Uhr) kommen jedoch nur 4 weitere COVID-19-Fälle hinzu. Daher geht das Landratsamt davon aus, dass am morgigen Samstag eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 erreicht wird.

Sollte dem so sein, wird ab Montag, 8. März 2021 wieder Präsenz- oder Wechsel-Unterricht in Schulen und KiTas stattfinden.

Dies gilt unter Einhaltung des Mindestabstands für folgende Schulen beziehungsweise Jahrgangsstufen:

* an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen

* an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf

* an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken

* in den Abschlussklassen der übrigen Schulen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV

* Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform grundsätzlich untersagt. Zulässig bleiben hingegen Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Wo der Mindestabstand nicht durchgehend gewährleistet werden kann, ist in den Wechselunterricht überzugehen. Hinsichtlich der genauen Modalitäten zu Präsenz- oder Wechselunterricht wird darum gebeten, sich direkt mit den entsprechenden Schulleitungen vor Ort in Verbindung zu setzen.

Für alle weiteren Schulstufen gilt weiterhin Distanzunterricht.


Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

* Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.

* Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Die entsprechende Information erfolgt am Samstag, 6. März 2021 über die Website des Staatlichen Schulamts Berchtesgadener Land unter www.schulamt-bgl.de. Die veröffentlichte Information gilt für KiTas gleichermaßen.

Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden darum ersucht, sich entsprechend zu informieren.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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