Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 20 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 3 Personen als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 4.067 (Meldestand RKI: 10.02.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 89,7 (Stand: 10.02.2021, 0:00 Uhr).
Nach fast vier Monaten ist der 7-Tage-Inzidenzwert erstmals wieder unter die Marke von 100 gefallen. Seit dem 15. Oktober 2020 war der Wert stetig über 100 und erreichte am 9. Januar 2021 den bisherigen Höchststand von 348,3.
Von den insgesamt 4.067 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 3.836 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 142 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 19 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 95 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 257 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 32 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 eine Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 14. Februar 2021 (Valentinstag) nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz erteilt. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind zu beachten.
Demnach dürfen Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden, in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr zum Zwecke der Abgabe von Blumen (Abholung oder Auslieferung - „click bzw. call & collect“) geöffnet sein.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-98/ abgerufen werden.
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