Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 39 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 14 Personen bereits als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 3.572 (Meldestand RKI: 21.01.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 181,3 (Stand: 21.01.2021, 0:00 Uhr).
Von den insgesamt 3.572 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 3.175 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 319 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 192 neue COVID-19-Fälle.
Aktuell ist dem Landratsamt Berchtesgadener Land ein stärkeres Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung im Landkreis gemeldet worden. Nach aktuellem Stand sind dort 19 Bewohner positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Das Gesundheitsamt hat bereits eine 14-tägige Quarantäne für das gesamte Haus angeordnet, die betroffenen Personen wurden separiert. Bis zum Ende der Quarantäne werden regelmäßige Reihentestungen in der Einrichtung vorgenommen.
Von einer öffentlichen Bekanntmachung, um welche Einrichtung es sich handelt, wird abgesehen. Dies hat folgende Gründe: In der Vergangenheit ist es aufgrund der öffentlichen Benennung von betroffenen Einrichtungen zu besonders vielen Nachfragen in den Einrichtungen selbst gekommen. Die Arbeit zur Bewältigung des Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen hat oberste Priorität und wird durch die gehäuften Nachfragen unnötig erschwert. Zudem ist es in der Vergangenheit aufgrund der Veröffentlichung leider teilweise zu verbalen Anfeindungen und Anschuldigungen gegenüber der Einrichtung und deren Mitarbeiter gekommen.
Seit der letzten Meldung wurde dem Gesundheitsamt 1 weiterer Corona-Todesfall gemeldet. Dabei handelt es sich um einen 77-jährigen Mann. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen erhöht sich somit auf 78.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 343 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 50 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 4 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:
| Gemeinde | Einwohner je Gemeinde | Stand: 18.01.2021 | Stand: 21.01.2021 |
|---|---|---|---|
| Ainring | 9.791 | 25 | 19 |
| Anger | 4.528 | 10 | 6 |
| Bad Reichenhall | 18.443 | 60 | 50 |
| Bayerisch Gmain | 3.056 | 10 | 11 |
| Berchtesgaden | 7.698 | 7 | 4 |
| Bischofswiesen | 7.341 | 18 | 15 |
| Freilassing | 17.147 | 16 | 8 |
| Laufen | 7.316 | 9 | 9 |
| Marktschellenberg | 1.757 | 5 | 2 |
| Piding | 5.444 | 8 | 6 |
| Ramsau b. Berchtesgaden | 1.700 | 5 | 2 |
| Saaldorf-Surheim | 5.519 | 5 | 4 |
| Schneizlreuth | 1.284 | 3 | 2 |
| Schönau a. Königssee | 5.585 | 9 | 7 |
| Teisendorf | 9.320 | 45 | 47 |
| GESAMT | 105.929 | 235 | 192 |
In der gestrigen Meldung wurde mitgeteilt, dass Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und dabei Verwandte ersten Grades, Ehegatten, Lebensgefährten oder Kinder besuchen („Verwandten“-Besuch), einen negativen Testnachweis, nicht älter als 48 Stunden, mitzuführen haben.
Richtig ist: Bei „Verwandten“-Besuchen, die weniger als 72 Stunden dauern, gilt weder eine Testpflicht, noch eine Quarantänepflicht, noch eine Anmeldepflicht.
Bei „Verwandten“-Besuche, die länger als 72 Stunden dauern, ist eine Testpflicht vorgesehen, so dass ein negativer Testnachweis, nicht älter als 48 Stunden, mitzuführen ist, um von der Quarantänepflicht befreit zu sein. Sollte das Ergebnis des Tests bei Einreise noch nicht vorliegen, muss sich die betroffene Person in Quarantäne begeben bis ihr das Testergebnis vorliegt.
Der jeweilige negative Testnachweis ist für 10 Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorzulegen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.
Für die Testungen steht das Testzentrum in Bayerisch Gmain zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Teststraße sind werktags, Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Testzentrum geschlossen. Nähere Informationen – auch zur derzeitigen Auslastung der Teststraße – sind unter www.testzentrum-bgl.de abrufbar.
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