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Verkehrskontrollen von 9. bis 15. November 2020

Eine betrunkene Fahrerin die am Struberberg mehrfach gegen die Steinmauer fuhr, wurde am Triftplatz gestoppt. In Freilassing fuhr ein 22-Jähriger ohne Versicherung mit einem zu schnellen Roller. Ein Gesuchter konnte durch Zahlung einer Geldstrafe der bevorstehenden Haftstrafe entgehen. Ohne Führerschein und Versicherung war ein bulgarischer Fahranfänger unterwegs. Ein älterer Mann fuhr trotz Fahrverbot und ein anderer älterer Mann musste seine Haftstrafe von fast zwei Jahren antreten. In Anger und Piding wurde die Geschwindigkeit gemessen.

Schönau am Königssee


Am 09.11.2020 gegen 13:00 Uhr teilte eine Verkehrsteilnehmerin der Polizeiinspektion Berchtesgaden einen Pkw mit, welcher mehrmals die Steinmauer am Struberberg in Bischofswiesen touchierte und weiter fuhr. Der Pkw wurde dann am Parkplatz am Triftplatz festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle wurde bei der Lenkerin erheblicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert im Bereich einer Straftat, sodass eine Blutentnahme im Krankenhaus Berchtesgaden durchgeführt wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt. An dem Pkw entstand ein Schaden in Höhe von ca. 2.000 Euro. Gegen die 54-jährige Einheimische wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Freilassing


Den Beamten der Polizeiinspektion Freilassing ist am Montagnachmittag ein 22-jähriger Rollerfahrer aufgefallen, welcher mit sehr hoher Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet von Freilassing gefahren ist.

Der Rollerfahrer konnte nach kurzer Verfolgung eingeholt und gestoppt werden. Die Beamten erkannten schnell, dass an dem Roller etwas nicht stimmt. Der junge Mann gab an, dass der Roller ca. 60 - 80 km/h schnell fährt, jedoch konnte er nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen. Er benötigt jedoch eine Fahrerlaubnis für den Roller. Zu allem Überfluss war der Haftpflichtversicherungsvertrag für den Roller bereits seit 6 Jahren abgelaufen. Der Roller wurde sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete ein Gutachten an, um mögliche technische Manipulationen festzustellen. Neben hohen Kosten für das Gutachten, muss sich der Bad Reichenhaller nun auch in einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Piding


Mit Haftbefehl Gesuchter muss Zwischenstopp bei der Grenzpolizei einlegen


Am Montagnachmittag wurde ein Mercedes mit deutscher Zulassung in der Rastanlage Piding-Süd, an der Autobahn A 8, von den Pidinger Schleierfahndern kontrolliert.

Die Überprüfung des 60-jährigen Fahrers ergab, dass er mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verkehrsunfallflucht gesucht wurde.

Mit Zahlung der Geldstrafe konnte sich der kroatische Staatsangehörige die Einlieferung in die nächste Justizvollzugsanstalt ersparen. Nach dem kurzen Zwischenstopp auf der Dienststelle der Grenzpolizei Piding, konnte der 60-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

Ohne Führerschein und Versicherung unterwegs


Am 15.11.2020 wurde auf der A8 an der Rastanlage Piding ein britischer Ford Focus durch die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding bei der Ausreise kontrolliert. Auf Aufforderung zeigte der 19-jährige bulgarische Fahrzeuglenker „seinen“ Führerschein vor. Bei der Überprüfung stellte sich allerdings schnell heraus, dass es nicht sein, sondern der Führerschein des 20-jährigen Beifahrers war.

Nach dem missglückten Täuschungsversuch gab der Fahrzeugführer gegenüber den Fahndern an, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Diese Schutzbehauptung widerlegte eine Abfrage im Heimatland des 19-Jährigen, welche ergab, dass er auch dort nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Eine Überprüfung des Pkw ergab zu guter Letzt, dass für diesen kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Die Möglichkeit einer Weiterfahrt mit dem Fahrzeug nach Bulgarien war für die Reisenden somit endgültig vorbei.

Der Fahrzeugführer wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Missbrauch von Ausweispapieren und Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz zur Anzeige gebracht. Auch der Beifahrer muss sich als sogenannter Überlasser des Führerscheins wegen Missbrauch von Ausweispapieren strafrechtlich verantworten. Eine Weiterfahrt mit dem Pkw wurde unterbunden.

Piding & Anger


Geschwindigkeitskontrollen am 11.11.2020

In der Zeit von 07.25 Uhr bis 10.15 Uhr wurde in Piding – B20 in Richtung Freilassing kontrolliert. 1153 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 19 Lenker wurden verwarnt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 93 km/h unterwegs.

In der Zeit von 10.45 Uhr bis 13.00 Uhr wurde in Anger - St2103 in Richtung Piding kontrolliert. 384 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 21 Lenker wurden verwarnt und 3 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 97 km/h unterwegs.

Teisendorf & Anger


In gleich zwei Fällen wurde der Polizeicomputer den Betroffenen zum Verhängnis. Ein 73-Jähriger muss nun fast zwei Jahre hinter Gittern verbringen - ein 68-jähriger musste seine Fahrt abrupt beenden und erhielt zudem eine Anzeige.

Zunächst sichtlich unbekümmert zeigte sich ein 68-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei einer Polizeikontrolle, als er am Abend des 11.11.2020 mit seinem Pkw auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war und auf Höhe Teisendorf angehalten wurde. Die Pidinger Schleierfahnder stellten zunächst keine Auffälligkeiten fest - bis der „Polizeicomputer“ zum Einsatz kam. Die damit durchgeführte Überprüfung ergab, dass aktuell gegen den Pkw-Lenker ein Fahrverbot bestand. Laut diesem war ihm seit fünf Tagen das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet für einen Monat untersagt. Er wurde wegen eines Vergehens des Fahrens trotz Fahrverbotes zur Anzeige gebracht. Sein deutscher Führerschein wurde an Ort und Stelle in polizeiliche Verwahrung genommen und die Weiterfahrt unterbunden.


An der Autobahnausfahrt Anger konnten die Beamten wenige Zeit später einen weiteren Fahndungserfolg verzeichnen, als sie gegen 21.15 Uhr einen Pkw mit schwedischer Zulassung kontrollierten. Der Fahrer, ein 73-jähriger Schwede, befand sich zum Kontrollzeitpunkt alleine im Pkw und auf der Rückreise von einem Verwandtenbesuch. Auch hier wurde ihm der Fahndungsbestand zum Verhängnis. Bei einer Personenabfrage stellten die Pidinger Schleierfahnder fest, dass gegen den Mann ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz vorlag. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert - dort muss er nun eine gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 638 Tagen absitzen.

red/Pressemitteilungen Polizei Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Freilassing, GPI Piding

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