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Vier neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz steigt erneut auf 6,6

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern vier weitere bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 457 (Meldestand: 07.10.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land steigt auf 6,6.

Bei einer Person handelt es sich um einen Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Alle Corona-positiv Getesteten befinden sich in häuslicher Isolation.

Von den insgesamt 457 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind nach wie vor 424 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 8 SARS-CoV-2-Infizierte im Landkreis.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 72 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 1.284 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Änderung des „Hygienekonzepts Gastronomie“


Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben zum 06.10.2020 das „Hygienekonzept Gastronomie“ geändert:

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, muss der Gaststättenbetreiber nun eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) einer Person je Hausstand führen. Aufgrund dessen reicht es beispielsweise bei einem Stammtisch nicht mehr aus, wenn eine Person stellvertretend für 10 andere Personen die Kontaktdaten angibt. Kommen jedoch an einem Tisch alle Personen aus einem Haushalt, reicht es weiterhin aus, wenn eine Person am Tisch die Daten mitteilt.

Eine weitere Neuerung gibt es bei erlaubnisbedürftigen Schankwirtschaften. Hier muss sich jeder Gast einzeln registrieren.

Der Gaststättenbetreiber soll stichpunktartig überprüfen, ob die Kontaktdaten vollständig und plausibel sind. Gegebenenfalls müsste er die Gäste zur Nachbesserung oder Korrektur auffordern.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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