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Kein neuer Coronavirus-Infektionsfall im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 2,8

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land bleibt somit bei 358 (Meldestand: 06.08.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land sinkt auf 2,8.

Von den insgesamt 358 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind mittlerweile 325 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen (1 mehr im Vergleich zum Vortag). Aktuell befinden sich noch 8 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung (1 weniger im Vergleich zum Vortag).

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 14 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne (2 mehr im Vergleich zum Vortag). Insgesamt 1.038 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land wird mittlerweile kein Covid-19-Patient mehr stationär behandelt.

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Ein Aufenthalt in einem Risikogebiet kann Verpflichtungen mit sich bringen. Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-335/) bestimmt, dass Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise zu isolieren. Betroffene Personen aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt Berchtesgadener Land (Kontakt siehe unten) zu melden und ihre Rückkehr aus einem Risikogebiet anzuzeigen.

Welche Länder vom RKI als Risikogebiet eingestuft werden, kann tagesaktuell unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abgerufen werden. Ebenso sind hier Informationen in verschiedenen Fremdsprachen verfügbar.

Die 14-tägige Quarantäne kann entfallen oder deutlich verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einem Arzt oder durch eine anerkannte Teststelle durchgeführt worden sein (zur Anerkennung des Testes siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html).

Der Test kann auch bei der Einreise gemacht werden (z. B. kostenlos an den COVID-Teststationen an der Autobahn) oder beim Hausarzt ebenfalls kostenlos nachgeholt werden. Die häusliche Quarantäne gilt aber dann solange, bis das negative Testergebnis vorliegt.

Weitere Informationen zu Urlaubsreisen in andere Länder sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Urlaub abrufbar.

Wichtige Ansprechpartner bei Fragen rund um Corona


Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Geschehen steht die "Corona"-Hotline der Bayerischen Staatsregierung täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon +49 89 122 220 zur Verfügung.

Medizinische Fragen zum Coronavirus beantwortet die Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Telefon +49 9131 6808-5101.

Bürgerinnen und Bürger mit einschlägigen Symptomen, die ihren Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten oder telefonisch nicht erreichen, können sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden: Telefon 116 117

Viele weiteren Antworten rund um den Patientenservice sind auch auf der offiziellen Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) https://www.116117.de erhältlich.

Für allgemeine Anfragen zur Ein-/ und Durchreise ist der Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern, für Sport und Integration unter Telefon 0049 228 996810 erreichbar.

Außerdem steht unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html eine Seite mit den häufigsten Fragen zur Verfügung.

Fragen zum Grenzübertritt nach Österreich sind an die Bundespolizei-Inspektion Freilassing unter +49 8654 77060 oder an bpol.freilassing@polizei.bund.de zu richten.

Reisende, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen, müssen sich für vierzehn Tage in Quarantäne begeben. Ausnahmen sind in der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung (EQV) unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true aufgeführt. Als Risikogebiete werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) alle Länder mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50 (neue COVID-19-Fälle innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner) in einer laufend aktualisierten Liste veröffentlicht unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Informationen für Unternehmen zu wirtschaftlichen Hilfen des Bundes und des Freistaats Bayern sind über die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) unter Telefon +49 8654 7750-0 (E-Mail: thomas.birner@berchtesgadener-land.de) erhältlich. Nähere Informationen und Formulare können auf der Website der BGLW https://www.berchtesgadener-land.de/wirtschaftsraum/neuigkeiten-aus-dem-wirtschaftsraum/coronavirus-massnahmen abgerufen werden.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt Berchtesgadener Land unter +49 8651 773-0 zur Verfügung.

An den Wochenenden besteht seitens des Gesundheitsamtes für dringende Fälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Bereitschaft in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr. Diese ist über die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@lra-bgl.de erreichbar. Rückrufe erfolgen nach Priorisierung.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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