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Keine neuen Coronavirus-Infektionsfälle im Landkreis – 7-Tage-Inzidenz-Wert unverändert bei 1,9

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern keine neuen bestätigten SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle verbleibt somit bei 300 (Meldestand: 17.05.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis liegt unverändert zum Vortag bei 1,9.

Von den insgesamt 300 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 265 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Das sind 2 Personen mehr im Vergleich zum Vortag. Insgesamt 12 SARS-CoV-2-Infizierte (2 weniger als gestern) befinden sich aktuell in medizinischer Behandlung. Die Gesamtzahl der bisher mit oder an einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt unverändert bei 23.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 13 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 822 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Derzeit werden 22 COVID-19-Patienten in den Kliniken im Berchtesgadener Land stationär behandelt. Das ist ein Patient mehr im Vergleich zur gestrigen Meldung. Zwei Patienten befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung.

Hinweis: Viele dieser 22 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 300 BGL-Corona-Fälle.

Bürgertelefon im Landratsamt nur noch bis Sonntag, 17. Mai 2020


Aufgrund aktuell niedriger Infektionszahlen ist das Bürgertelefon ab Montag, 18. Mai 2020 nicht mehr besetzt.

Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Geschehen steht die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon +49 89 122 220 zur Verfügung.

Medizinische Fragen zum Coronavirus beantwortet die Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Telefon +49 9131 6808-5101. 

Bürgerinnen und Bürger mit einschlägigen Symptomen, die ihren Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten oder telefonisch nicht erreichen, können sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden: Telefon 116117
Viele weiteren Antworten rund um den Patientenservice sind auch auf der offiziellen Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) www.116117.de erhältlich.

Fragen zum Grenzübertritt nach Österreich sind an die Bundespolizei-Inspektion Freilassing unter +49 8654 77060 zu richten.

Informationen für Unternehmen zu wirtschaftlichen Hilfen des Bundes und des Freistaats Bayern sind über die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) unter Telefon +49 8654 7750-0 (E-Mail: thomas.birner@berchtesgadener-land.de) erhältlich. Nähere Informationen und Formulare können auf der Website der BGLW www.berchtesgadener-land.de abgerufen werden.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt Berchtesgadener Land unter +49 8651 773-0 zur Verfügung.

Darüber hinaus sind alle Informationen stets aktuell auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-bgl.de abrufbar.

Landratsamt ab Montag eingeschränkt nach vorheriger Terminvereinbarung wieder für Besucher geöffnet


Ab Montag, 18. Mai 2020 ist das Landratsamt Berchtesgadener Land für Besucher wieder geöffnet.

Aufgrund der derzeitigen Situation aber nur mit folgenden Einschränkungen:
• Anliegen sollten auch weiterhin vorrangig telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
• Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
• Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt einzuhalten.
• Im Amt darf sich nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern aufhalten. Daher findet eine Zutrittskontrolle statt.
• Von jedem Besucher werden die Kontaktdaten notiert. Die Daten werden nach 14 Tagen vernichtet.
• Im Amt besteht weiterhin eine Mund- und Nasenschutz-Pflicht, die Hände müssen am Eingang desinfiziert werden.
• Zahlungen sollten nach Möglichkeit kontaktlos erfolgen.

Hinweis: Besucher, bei denen auffällige Krankheitssymptome festgestellt werden, kann der Zutritt zum Amt verwehrt werden.

Die Behördenleitung bittet um Verständnis.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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