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Aktuell insgesamt 279 bestätigte Coronavirus-Infektionsfälle – Ein weiterer Todesfall

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 279 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 26.04.2020, 10:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 3 Corona-Infektionsfälle im Vergleich zum Vortag. Seit gestern gab es einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion im Landkreis, sodass die Zahl der verstorbenen Patienten auf 19 steigt. 188 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.

Aktuell befinden sich noch 72 COVID-19-Patienten in Behandlung. Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 65 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 692 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Aktuell befinden sich 66 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, davon 8 Patienten in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 66 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 279 bestätigten BGL-Corona-Fälle.

Hinweis: Die gemeldete Zahl der bestätigten Corona-Fälle gibt immer die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.

Hinweise zur „Maskenpflicht“ in Bayern ab Montag, 27. April
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, die ab Montag, 27. April geltende „Maskenpflicht“ konsequent zu befolgen. Die sogenannte „Maskenpflicht“ gilt für Personen ab sechs Jahren beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die wie zum Beispiel Supermärkte bereits vorher geöffnet haben durften. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mitgeteilt. Weitere Informationen hierzu gibt es unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/

red/Pressemitteilung LRA BGL

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