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Tierischer Notfall am Goldtropfsteig entwickelt sich zu menschlichem Notfall

Lawinenhunde-Staffelleiter Stefan Strecker: Tierrettungen können nicht isoliert betrachtet werden und sind oft auch ein menschlicher Notfall und eine Rettung aus Bergnot.

Am Sonntagnachmittag gegen 14.55 Uhr ging ein Notruf wegen eines rund 40 Kilo schweren Retrievers mit Lähmungserscheinungen in rund 1.300 Metern Höhe am Goldtropfsteig auf der Südseite des Hochstaufens ein. Die beiden 21-jährigen Frauen brachen den weiteren Aufstieg ab und versuchten den Hund zunächst noch selbst talwärts zu bringen, wobei die Besitzerin nach über zwei Stunden und etwa 100 Höhenmetern körperlich und psychisch völlig am Ende war.

Der zunächst nur tierische Notfall entwickelte sich wie schon bei ähnlichen Einsätzen zuvor zu einem menschlichen Notfall, weshalb gegen 17.15 Uhr der nachgeforderte Traunsteiner Rettungshubschrauber „Christoph 14“ seinen Notarzt und einen Reichenhaller Bergwacht-Hundeführer im Schwebeflug auf einem Felskopf in 1.250 Metern Höhe beim ersten Wandbuch aussteigen ließ. Die Einsatzkräfte kümmerten sich um die 21-jährige Patientin und flogen sie, ihre Begleiterin und den Hund in zwei Anflügen in die Hochstaufen-Kaserne aus. Während der Versorgung an der Einsatzstelle landete „Christoph 14“ am Mittelstaufen. Eine Rettungswagenbesatzung des Roten Kreuzes brachte die 21-Jährige nach ärztlicher Versorgung zur weiteren Behandlung in die Kreisklinik Bad Reichenhall.

„Einsätze mit Hunden polarisieren die Öffentlichkeit, sind aber für uns nicht so einfach lösbar, da ein tierischer Notfall oft direkt mit einem menschlichen Schicksal verknüpft ist. Für viele ist der Hund ein Familienmitglied und sie würden ihn nie am Berg zurücklassen – solche Einsätze entwickeln ohne Hilfe der Bergwacht dann eine Eigendynamik, bei der sich Hundebesitzer selbst in große Gefahr begeben und in Bergnot geraten. Eine Tierrettung ist damit indirekt oder direkt auch immer eine Menschenrettung“, betont der Leiter der Bergwacht-Lawinen- und Suchhundestaffel, Stefan Strecker. Die Bergwacht betreibt bei all ihren Einsätzen immer ein Risikomanagement, wobei ein bodengebundener Abtransport mit einer Trage und Seilversicherungen im absturzgefährlichen Gelände des Goldtropfsteigs für die eingesetzten Kräfte im Verhältnis zu riskant und aufwendig gewesen wäre – auf einem befestigten Wanderweg wäre ein Abtransport per Radtrage wesentlich einfacher möglich gewesen.

Was der eigene Hund kann, wie oft er unterwegs sein sollte und welches Gelände für ihn zu extrem ist, muss letztlich jeder Wanderer und Bergsteiger selbst beurteilen. Die Tierärztin Dr. Stefanie Schmeiduch vom Landratsamt Berchtesgadener Land verweist auf Nachfrage auf § 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes (TschG): Es ist verboten, einem Tier, außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen. Die Amtstierärztin appelliert dabei an die Eigenverantwortung der Menschen, ihr Tier beim Wandern richtig einzuschätzen und es nicht im zu extremen alpinen Gelände zu überfordern, hält aber von Verallgemeinerungen und Schuldzuweisungen aus der Öffentlichkeit gar nichts, da jedes Tier anders ist und bestimmte Situationen auch nicht wirklich vorhersehbar sind. Grundsätzlich müsse man bei der Tourenplanung am Berg immer auf den Schwächsten in der Gruppe Rücksicht nehmen, wobei das auch der Hund sein kann und im Zweifelsfall rechtzeitig umkehren. Bestimmte Rassen sind für Bandscheibenprobleme anfälliger, wobei sich das steile Gelände negativ auswirkt. Wie oft ein Hund am Berg unterwegs sein darf und soll, kann im Einzelfall aber nur ein Tierarzt abschätzen.

red/Pressemitteilung BRK BGL
Bilder © Leitner BRK BGL
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