In Berchtesgaden hatte ein 21-Jähriger Drogen. Die Grenzpolizei erwischte einen verurteilten 42-Jährigen, der sich ins Ausland absetzte. Ein Österreicher fuhr mit seinem vorläufigen und nur national gültigen Führerschein über die Grenze. Bei Handykontrollen in Laufen wurden fünf telefonierende Fahrer erkannt. Mehrere Straftaten hatte ein Bulgare beim Grenzübergang in Schneizlreuth. Die Geschwindigkeit wurde in Bad Reichenhall und Marktschellenberg festgestellt. In Laufen war ein betrunkener Kleintransporterfahrer betrunken unterwegs.
In der Nacht auf 08.04.2019 wurde ein betrunkener Fußgänger in Berchtesgaden von der Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der 21-jährige Mann im Besitz eines Joints gewesen ist.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden die Beamten der PI Berchtesgaden verständigt. Da der junge Mann mit einer freiwilligen Durchschau seiner Wohnung in Berchtesgaden nicht einverstanden war, musste die Staatsanwaltschaft verständigt werden. Der zuständige Staatsanwalt ordnete dann eine Wohnungsdurchsuchung an. Ein Rauschgifthund kam von Bad Reichenhall zur Verstärkung. In der Wohnung wurden mehrere Gramm Haschisch sowie Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Der Mann muss sich nun strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das BtMG verantworten. Außerdem wird die Führerscheinstelle informiert, die in solchen Fällen bei Führerscheinbesitzern die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) prüfen kann.
Am Dienstagvormittag kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der A8 kurz vor der Ausreise nach Österreich einen in Mazedonien zugelassenen Kastenwagen. Ein Abgleich der zwei Fahrzeuginsassen mit dem polizeilichen Fahndungsbestand ergab, dass beide aktuell von den deutschen Justizbehörden gesucht wurden.
Der 42-jährige Fahrzeuginsasse lebte vor einiger Zeit in Deutschland und wurde damals wegen Diebstahls vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Anstatt jedoch die geforderte Strafe zu bezahlen, setzte sich der Mazedonier in sein Heimatland ab, weshalb daraufhin Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Nur durch sofortige Zahlung eines hohen dreistelligen Eurobetrags konnte der 42-Jährige nun eine einmonatige Haftstrafe gerade noch abwenden.
Auch sein mazedonischer Begleiter lebte vor einiger Zeit in Deutschland und hielt sich hierbei offensichtlich nicht immer ans Gesetz. Die deutschen Justizbehörden ermittelten gegen den 27-Jährigen wegen Urkundenfälschung, da er damals mit gefälschten Papieren ertappt wurde. Allerdings konnte ihm wegen des Deliktes bislang kein Strafbefehl zugestellt werden, da auch er sich aus Deutschland abgesetzt hatte. Nachdem seine aktuelle Wohnanschrift ermittelt war, konnten beide nach einem Zwischenstopp bei den Grenzpolizisten in Piding, ihre Reise Richtung Balkan fortsetzen.
Mitunter mehrmals täglich müssen die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Piding wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis tätig werden. Das Vergehen scheint zum Alltagsdelikt zu verkommen und ein Unrechtsbewusstsein der Beschuldigten ist oftmals nicht vorhanden.
Im jüngsten Fall fuhr am Donnerstag ein 48-jähriger Oberösterreicher mit dem Pkw seines 19-jährigen Sohnes auf der BAB A8 von München kommend in Richtung Salzburg. Bei der Kontrolle auf Höhe Piding konnte der Mann nur einen vorläufigen Führerschein der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorweisen. Dieses Dokument hat jedoch, wie auch darauf vermerkt, nur nationale Bedeutung und berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges außerhalb von Österreich. Trotzdem behauptete der Mann diesen Umstand nicht gekannt zu haben und außerdem sei er doch sowieso nur noch einen Kilometer von der Grenze entfernt.
Der Mann wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht und auch sein Sohn als Fahrzeughalter, muss sich wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ein weiterer Fall wurde der GPI Piding am selben Tag von der Bundespolizei Freilassing zur Sachbearbeitung übergeben.
Hier war ein 48jähriger Serbe mit seinem Pkw über den Grenzübergang Bad Reichenhall – Autobahn A8 in das Bundesgebiet eingereist. Bei der Grenzkontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur aktuell keinen Führerschein besaß, sondern zudem bereits mit Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde.
Da der Serbe die geforderten knapp 1000€ Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er nach einer erneuten Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am späten Dienstagnachmittag wurde ein 61-jähriger Kirchanschöringer im Stadtgebiet Laufen gegen 18:15 Uhr mit seinem Kleintransporter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit stellten die Polizeibeamten bei dem Fahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Wert knapp unter einem Promille. Den Mann erwarten ein mindestens einmonatiges Fahrverbot, Punkte in Flensburg sowie ein empfindliches Bußgeld.
Am Mittwoch, 10. April, führte die Laufener Polizei schwerpunktmäßig Kontrollen des Verkehrs auf der B 20 mit Schwerpunkt „Handy am Steuer“ durch. Hierbei konnte fünf Fahrzeugführern die verbotswidrige Nutzung nachgewiesen werden. Gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Während die vier in Deutschland Wohnenden noch auf ihren Bußgeldbescheid über 100 EUR warten, musste ein Lkw-Fahrer die Geldbuße und die zu erwartenden Kosten noch vor Ort bezahlen, da er keinen Wohnsitz im Inland hatte. Seine Weiterfahrt wurde bis zur Bezahlung untersagt.
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Durch Beamte der Polizeiinspektion Laufen wurde im Ortsgebiet Laufen ein 15-jähriger Laufener auf seinem Roller kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte Alkoholgeruch in der Atemluft des Laufeners festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest bestätigte, dass gegen das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger verstoßen wurde. Den Laufener erwartet nun ein Bußgeld.
Geschwindigkeitskontrollen in Marktschellenberg
Am 10.04.2019 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Kontrollort: Marktschellenberg, B 305, beidseitig, von 13.40-18.45 Uhr, zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
Von 2.275 gemessenen Fahrzeugen mussten 24 Lenker verwarnt werden, 14 müssen mit einer Anzeige rechnen. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit 157 km/h gemessen, diese erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung hat eine erhebliche Geldstrafe, sowie Punkte in der Verkehrssünderdatei und schlussendlich auch ein Fahrverbot zur Folge.
Gleich ein ganzes Bündel an Gesetzesverstößen stellten am vergangenen Dienstag Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding bei einem 46-jährigen Bulgaren, im Rahmen einer Grenzkontrolle auf der B21 – Melleck, fest.
Im Rahmen einer stationären Grenzkontrollstelle, wie sie seit dem 01.07.2018 auch durch die Bayerische Grenzpolizei in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, stoppten die Fahnder einen Bulgaren mit seinem in Deutschland „zugelassenen“ Pkw.
Nach seinem Führerschein befragt gab der Mann zu verstehen, dass er diesen in Bulgarien vergessen habe. Eine anschließende Überprüfung im Fahndungssystem erklärte schnell die Nervosität des Bulgaren. Gegen ihn wurde eine Fahrerlaubnissperre verhängt und somit hätte er in Deutschland gar kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Zudem wurde er von der Staatsanwaltschaft Verde aktuell in anderer Sache gesucht.
Stutzig machte die Beamten auch, dass der Pkw augenscheinlich ordnungsgemäß zugelassen, laut Polizeicomputer aber bereits seit einem halben Jahr außer Betrieb gesetzt war. Ein genauerer Blick auf die Kennzeichen bestätigte den Verdacht der Pidinger Grenzpolizisten – sowohl bei den am Kennzeichen angebrachten amtlichen Zulassungsplaketten, als auch der TÜV-Prüfplakette handelte es sich um Totalfälschungen.
Da der Pkw weder über eine Zulassung noch eine gültige Pflichtversicherung verfügte, kamen noch weitere Delikte auf das Konto des 46-Jährigen hinzu.
Letztendlich wurde er wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft musste der Bulgare eine Sicherheitsleistung in Höhe von 800€ auf der GPI Piding hinterlegen und konnte nach Beendigung der polizeilichen Sachbearbeitung seine Reise – jedoch ohne Pkw – fortsetzen.
Geschwindigkeitskontrollen am 11.04.2019
In der Zeit von 07.45 Uhr bis 13.20 Uhr wurde in Bad Reichenhall auf der B21 in Richtung Salzburg kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 3743 wurden 34 Lenker verwarnt und 5 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 60 km/h mit 97 km/h unterwegs.
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