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Abfallentsorgung: Die neue Bioabfalltonne im Landkreis

Ab dem 1. April 2019 geht die Zuständigkeit der Abfallentsorgung von den Gemeinden an den Landkreis über. Neben der neuen Restabfalltonne wird landkreisweit die Bioabfalltonne eingeführt. Ziel ist, die Menge des Restabfalls zu reduzieren und einen Beitrag zu einer ökologisch hochwertigen Verwertung des organischen Abfalls sicherzustellen.

Bioabfall ist zu schade, um im Restabfall zu landen und verbrannt zu werden. Bioabfall ist ein kostbarer Wertstoff und wird in der neu eingeführten Bioabfalltonne (brauner Deckel) gesammelt. Vor allem Küchenabfälle („vor und nach dem Teller“), aber auch Laub, Rasenschnitt oder Pflanzenreste werden zentral in einer Biogasanlage vergärt und zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Nach der Vergärung des Bioabfalls entsteht nährstoff- und humusreiche Komposterde.

Plastik gehört nicht in die Biotonne


Wichtig ist, dass keine Störstoffe in der Biotonne landen. „Störstoffe in der Biotonne sind zum Beispiel Plastiktüten – auch biologisch abbaubare, da sich diese in der Kürze der Zeit in der Biogasanlage nicht zersetzen können und so mühsam aussortiert werden müssen“, so Andreas Wurm, Abfallberater des Landkreises Berchtesgadener Land. „Aber auch Flüssigkeiten, Holzasche oder Windeln sind kein Fall für die Biotonne.“ Zur Orientierung, was in die Bioabfalltonne darf (siehe auch Kasten unten), stellt das Landratsamt Informationen auch online unter www.abfallwirtschaft-bgl.de zur Verfügung.

Aktivierung des Geruchsfilterdeckels


Diejenigen, die einen Geruchsfilterdeckel für ihre Bioabfalltonne bestellt haben, müssen diesen aktivieren, damit er seinen Zweck erfüllen kann. Das Filtermaterial muss nur einmalig aktiviert werden! Dazu muss der Filterdeckel aufgeklappt werden und 4 x hintereinander ca. 125 ml warmes Wasser (insgesamt ca. ½ Liter) langsam auf die unteren Löcher gegossen werden, so dass es langsam in die Filterkammern einfließen kann. Jetzt ist der Filter aktiv.
Eigenkompostierung weiterhin möglich
Wer selbst kompostieren möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Biotonne zu nutzen, befreien lassen. „In vielen Fällen macht es jedoch Sinn, die Vorteile der Bioabfalltonne mit denen eines Komposthaufens im eigenen Garten zu kombinieren. Zum Beispiel können dann auch die gekochten Speiseabfälle über die Bioabfalltonne besser verwertet werden“, sagt Wurm.

Telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft


Für Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises telefonisch von Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 8651 773-123 erreichbar. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es gegebenenfalls zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

„Was darf in die Bioabfalltonne?


In die Bioabfalltonne dürfen alle Materialien eingegeben werden, die biologisch abbaubar sind und den Verwertungsprozess nicht stören, wie zum Beispiel:

•Obst- und Gemüsereste (auch Schalen von Zitrusfrüchten)
•Kartoffel- und Zwiebelschalen
•Salat
•Eierschalen
•Schalen von Früchten und Nüssen
•Kaffeefilter- und Teebeutel
•Speisereste (roh, gekocht, verdorben) in haushaltsüblichen Mengen*
•Küchenabfälle (roh, gekocht, verdorben auch Fleisch, Wurst und Fisch) in haushaltsüblichen Mengen*
•Knochen in haushaltsüblichen Mengen
•Backwarenreste
•Speisefette in fester Form in haushaltsüblichen Mengen*
•Haare und Federn in haushaltsüblichen Mengen
•Sägemehl von unbehandeltem Holz
•Rasenschnitt, Heckenschnitt
•Laub
•Unkräuter
•Fallobst
•Pflanzenabfälle aus der Wohnung
•Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material)

Zugelassen ist des Weiteren auch Zeitungspapier (Tageszeitung, kein Hochglanzpapier) zum Einwickeln der Bioabfälle. Ebenso zugelassen sind Papiertüten für die Bioabfallsammlung, die im Handel erhältlich sind.

* Speisereste und Küchenabfälle, z. B. aus Großküchen sowie aus der Gastronomie, dürfen laut Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz –TierNebG- nicht über die Bioabfalltonne entsorgt werden. Sie müssen einer dafür zugelassenen Anlage zugeführt werden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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