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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstellt eine zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen. Dazu läuft bis zum 28. März eine Umfrage zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die sogenannte EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) wurde am 18. Juli 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Aus Sicht der EU-Kommission haben Deutschland und auch Bayern nicht alle nach der Richtlinie erforderlichen Lärmaktionspläne erstellt, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2016/2116) eingeleitet wurde. Um diesem derzeitigen Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken und vorhandene Defizite im Vollzug der Umgebungslärmrichtlinie zu beheben, erstellt das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen im Sinne von § 47b Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen. Derartige Hauptverkehrsstraßen sind Straßen mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz am Tag. Neben den Bundesstraßen B 20 und B 21 ist auch für den Bereich der Staatsstraße St 2101 eine Lärmkartierung vorgenommen worden.

Nach Veröffentlichung des Landesamtes für Umwelt wurden an den vorbezeichneten Hauptverkehrsstraßen die Lärmindizes LDEN und LNight ermittelt. Man versteht unter LDEN den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex über 24 Stunden zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelästigung und unter LNight den Nacht-Lärmindex zur Bewertung von Schlafstörungen. Bei der Berechnung wurden neben dem Gelände, der Bebauung und den Lärmschutzeinrichtungen die Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen als wesentliche schalltechnische Einflussgrößen berücksichtigt. An den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume sind mit den Isophonen LDEN=67dB(A) und LNight=57dB(A) zusätzlich die Auslösewerte der freiwilligen Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und Staatsstraßen für Wohngebiete in der Karte dargestellt. Ein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung besteht allerdings nicht, wobei im Einzelfall Anfragen zur Lärmsanierung mit der zuständigen Straßenbaubehörde zu klären sind. Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamtes für Umwelt (https://www.lfu.bayern.de/laerm/eg_umgebungslaermrichtlinie/kartierung/index.htm) verfügbar, sodass durch einen Blick auf die dort veröffentlichte jeweilige Karte jeder feststellen kann, ob und inwieweit er betroffen ist.

Die für die Lärmaktionsplanung erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet nun in zwei Stufen statt. In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können auch alle betroffenen Bürger im Zeitraum vom 28. Februar bis 28. März 2019 über das Internetportal http://www.umgebungslaerm.bayern.de/ vorgegebene, zielgerichtete Multiple-Choice Fragen beantworten, die im Hinblick auf die zentrale Lärmaktionsplanung ausgewertet und analysiert werden. Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung für die zentrale Lärmaktionsplanung ist ebenfalls für einen Zeitraum von vier Wochen vorgesehen und wird frühzeitig angekündigt. Darin wird dann der Entwurf der Lärmaktionsplanung auf vorgenannter Internetseite veröffentlicht und eine erneute Möglichkeit der Mitwirkung geboten.

red/Pressemitteilung Stadt Bad Reichenhall

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