Der 37-jährige Einheimische hatte die Kräutermischungen vermutlich bei ausländischen Webseiten bestellt.
Im Rahmen einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung bei einem 37-Jährigen Einheimischen fanden Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall mehrere Päckchen mit illegalen Kräutermischungen. Der 37-Jährige stand in Verdacht, derartige Drogen im Internet bestellt zu haben. Aufgrund von Vorermittlungen der Kriminalpolizei in Nürnberg wurde ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen.
Die sichergestellten Kräutermischungen, welche meist mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind, werden meist auf außerdeutschen Webseiten zum Kauf angeboten und als „legal“ dargestellt. Tatsächlich fallen die Inhaltsstoffe fast ausnahmslos unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG). Diese Stoffe können nicht kalkulierbare Auswirkungen haben und sind brandgefährlich. Vom Erwerb und Konsum solcher Substanzen wird dringend abgeraten. Den 37-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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