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Ein Österreicher mit „Badesalz“ & Einer mit drei Gramm einer Designer-Droge

Schleiderfahnder entdecken mehrere illegale Stoffe wie „Legal High“.

Da kam einiges zusammen. Schleierfahnder nahmen in der Nacht auf Donnerstag einen 24-jährigen Österreicher fest, der ausweislos und ohne Führerschein auf der Autobahn in Richtung Norden unterwegs war. Ein in seiner Jackentasche aufgefundenes Pulver, das er als legales „Badesalz“ bezeichnete, hatte er sich nur zwei Stunden zuvor in die Nase „gezogen“.
Wegen Fahrens unter Drogeneinfluss - ein Rauschgiftschnelltest verlief auf Amphetamin positiv - sowie des Schmuggels des mittlerweile verbotenen sogenannten „Legal High“-Stoffes erfolgten die nächsten Anzeigen. Die Durchsuchung seines Pkw brachte dann noch einen total gefälschten österreichischen Personalausweis zum Vorschein.
Neben dem aufgefundenen Falsifikat wurde auch das illegale Pulver sichergestellt.
Aufgrund des äußerst umfangreichen Straftaten- bzw. Ordnungswidrigkeitenkataloges erwartet den Österreicher nun ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.


Kurz vor Mitternacht war einer Streife der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein ein komplett - mit Ausnahme der Frontscheibe - verdunkelter schwarzer BMW mit österreichischen Kennzeichen auf der Autobahn kurz vor der Anschlussstelle Piding-Nord aufgefallen. Wiedereinmal zeigten die Fahnder dabei den richtigen Spürsinn. Nicht nur das sie dem angeblichen „Frührentner“ die Story mit dem vergessenen Führerschein nicht glaubten, zogen sie auch noch ein Tütchen mit etwas mehr als drei Gramm einer illegalen „Designer-Droge“ aus seiner Tasche.

Die über die Kontaktstelle in Freilassing eingeleiteten Ermittlungen ergaben dann auch für den als Betäubungsmittelkonsumenten amtsbekannten Mann ein wenig überraschendes Ergebnis, was ihm in der Folge die erste Anzeige wegen einer Verkehrsstraftat einbrachte. Seine österreichische Fahrerlaubnis war ihm bereits vor geraumer Zeit durch die dortigen Behörden entzogen worden.
Zum gerichtsverwertbaren Nachweis des von ihm eingeräumten Drogenkonsums wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus veranlasst. Sollte das Ergebnis der toxikologischen Auswertung positiv verlaufen, droht ihm neben dem obligatorischen Fahrverbot ein dreistelliges Bußgeld.

In Sachen Rauschgiftschmuggel müssen sich die Chemiker des Landeskriminalamtes mit der Stoffanalyse befassen. Quantität und Qualität bilden dann die Grundlage für die Strafbemessung.

Was der Grazer mit dem hinter der Sonnenblende seines Pkw deponierten Falsifikat wollte, blieb unklar. Angeblich habe er sich die österreichische Identitätskarte in Thailand machen lassen. Nach kurzer Prüfung durch die routinierten Fahnder wurde das „Urlaubssouvenir“ als Beweismittel konfisziert.

Pressemitteilung Polizei Fahndung Traunstein

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