Gegen einen 27-Jährigen bestand noch ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am Dienstag, den 04.09.2012, im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing eine Verkehrskontrolle im Bereich Münchener Straße und des Salzburger Platzes durch. Gegen 10:30 Uhr wurde ein Pkw-Lenker mit Salzburger Kennzeichen angehalten und kontrolliert.
Bei einer Überprüfung der Personalien des 27-jährigen Salzburgers meldete der Fahndungscomputer der Polizei einen Treffer. Gegen den Pkw-Lenker bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen einem Verstoß nach dem Waffengesetz aus dem Jahr 2011. Aufgrund dieser Ausschreibung wurde der Mann vorläufig festgenommen und zur Polizei verbracht.
Dort wurde der Haftbefehl angefordert und festgestellt, dass der Haftbefehl gegen die Zahlung von 260 Euro abgewandt werden konnte. Da der Salzburger das Geld auftreiben konnte, musste er nicht in Haft.
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