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Kleinbusfahrer ohne Führerschein aber mit offenem Haftbefehl

Sechs Erwachsene und drei Kinder mussten auf der Ladefläche, auf ihren eigenen Koffern als Sitz, mitfahren. Geplante Strecke war von Bulgarien nach Frankreich.

Verantwortungslosigkeit und ein gehöriges Maß an Profitgier veranlassten offensichtlich den Fahrer eines bulgarischen Kleinbusses insgesamt 15 Personen - davon sechs Erwachsene und drei Kinder ohne ausreichende Sitzplätze - von Bulgarien quer durch Europa nach Frankreich zu bringen. Damit nicht genug besaß der 48-jährige „Berufskraftfahrer“ auch keinen Führerschein. Ein noch offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund brachte die Reisepläne des Chauffeurs dann endgültig ins Stocken und ihn in die nächste Justizvollzugsanstalt.


Eine Streife der Bundespolizei hatte am vergangenen Donnerstagnachmittag den Mercedes Sprinter auf der Autobahn in Fahrtrichtung München auf Höhe der Anschlussstelle Piding aus dem Verkehr gezogen. In dem überfüllten Transporter stellten die Kontrollbeamten insgesamt 15 Passagiere fest. Sechs Erwachsene und drei Kinder mussten ohne Sicherheitsgurte auf der Ladefläche Platz nehmen, zum Teil dienten ihnen die eigenen Koffer als Ersatz für fehlende Sitzmöglichkeiten.

Da der Busfahrer keinen Führerschein mitführte und sich somit der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ergab, kontaktierten die Beamten der Bundespolizei einen ihrer Verbindungsbeamten in Bulgarien.
Die dortigen Ermittlungen ergaben recht schnell, dass der „Busunternehmer“ seit dem 29.08.2012 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Seine anfänglichen Ausflüchte - „habe ich verloren“ - waren somit widerlegt.
Die anschließende Recherche im Fahndungsbestand des BKA in Wiesbaden ergab zudem einen Vollstreckungshaftbefehl wegen versuchten Betruges aus dem Vorjahr.

Zur weiteren Abklärung und Sachbearbeitung übergaben die Bundespolizisten den Osteuropäer zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Fahndung Traunstein. Mangels ausreichender Barmittel und vergeblichen Versuchen zahlungskräftige „Kollegen“ zu erreichen, blieb ihm somit nur die Option die 100 Tage abzusitzen. Allein die sofortige Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro hätte ihn davor bewahren können.
Wegen des Tatvorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht ihm im Falle einer erneuten Verurteilung eine weitere Strafe. Bei Abholung seines bei den Schleierfahnder in Verwahrung genommenen Mercedes Sprinters steht noch die Begleichung der täglich „wachsenden“ Kostenrechnung an.

Seine Reisegäste - alles Landsleute - mussten sich damit abfinden, dass für ihren Chauffeur samt fahrbaren Untersatz bei den Fahndern Endstation war. Für ihr weiteres Fortkommen blieb nur der Umstieg auf die Bahn übrig.

Pressemitteilung Polizei Fahndung Traunstein

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