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Verkehrskontrollen vom 17. bis 23. September 2018

Ein Moldauer wies sich mit mit einer gefälschten Karte als Rumäne aus. Die Grenzpolizei stoppte zwei Fahrzeuge ohne Zulassung und Versicherungsschutz. Bei Piding kontrollierte die Polizei einen 27-Jährigen mit mehreren Parfümtestspendern. Betrunkene Fahrer wurden in Ainring, Berchtesgaden, Bischofswiesen und Freilassing angehalten. In Laufen hatten 16 Personen Probleme mit der korrekten Nutzung von Handy und Gurt.

Berchtesgaden


Am Montag um 23:00 Uhr führte die Polizeiinspektion Berchtesgaden eine Verkehrskontrolle in der von-Hindenburg-Allee durch. Bei einem 59-jährigen Pkw Fahrer aus Bad Reichenhall wurde Alkoholgeruch festgestellt. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert über der erlaubten 0,5 Promillegrenze. Dem Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei.

Laufen


Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Mobiltelefon und Gurt
Die Laufener Polizei führte am Montagvormittag in der Freilassinger Straße (B20) in Laufen Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt verbotswidriger Nutzung des Mobiltelefons als Fahrzeugführer sowie Verstößen gegen die Gurtanlegepflicht durch. Hierbei wurden fünf Pkw-Fahrer Handyverstoßes angezeigt und elf Fahrer wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt verwarnt.

Ainring


Am Dienstagabend, den 18.09.18 gegen 20:50 Uhr kontrollierten Beamte der PI Freilassing einen 49-jährigen Ainringer mit seinem Pkw in der Salzstraße / Industriestraße, Bei der Kontrolle wehte den Beamten eine „mächtige Fahne“ entgegen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins waren die Folge. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt

Anger


Gefälschtes EU-Dokument für Arbeitsmarkt


Ein Moldauer wurde durch die Grenzpolizeiinspektion Piding festgenommen, weil er zum Zwecke der Arbeitsaufnahme eine falsche Identität angenommen hatte.
In der Nacht zum Mittwoch wurde ein bulgarischer Mercedes Sprinter auf der BAB A8 bei Anger, in Fahrtrichtung Salzburg kontrolliert. Das Fahrzeug war mit sechs Personen besetzt. Bei der Kontrolle verhielt sich ein moldauischer Staatsbürger auffällig nervös und erteilte nur sehr vage Auskünfte hinsichtlich seines Aufenthaltsgrundes in Deutschland. Eine genauere Inaugenscheinnahme brachte schnell Licht ins Dunkle. Neben eines Meldezettels der Stadt Duisburg, laut welchem er sich bereits Mitte Juni dort behördlich angemeldet hatte, fanden die Schleierfahnder auch eine rumänische Identitätskarte mit seinem Lichtbild. Diese ID-Karte wurde rasch als Totalfälschung erkannt. Daraufhin wurde der „falsche Rumäne“ vorläufig festgenommen.
Die weiteren Ermittlungen auf der Dienststelle in Piding ergaben, dass er sich nicht nur beim Einwohnermeldeamt als Rumäne ausgegeben, sondern unter den falschen Personalien auch ein Gewerbe im Straßenbau angemeldet und ein Bankkonto als EU-Bürger eröffnet hatte.
Seit einiger Zeit können moldauische Staatsangehörige mit ihren biometrischen Reisepässen zwar als Tourist für 90 Tage, ohne Visum in den Bereich der Schengener Vertragsstaaten einreisen - eine Arbeitsaufnahme beinhaltet dieses Recht jedoch nicht. Aus diesem Grund besorgte sich der Moldauer kurzerhand das genannte Falschdokument eines EU-Staates. Damit genoss er Freizügigkeit, das Recht sich niederzulassen und einer Arbeit nachzugehen oder ein Gewerbe zu treiben.
Der „falsche Rumäne“ wird sich nun wegen Vergehen der Urkundenfälschung, des Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, der mittelbaren Falschbeurkundung und Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz strafrechtlich verantworten müssen.

Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch


Ein Rumäne hatte sich für die Familienfahrt von Frankreich nach Rumänien einen Pkw gekauft. Um die Kosten für Zulassung und Versicherung zu sparen, legte er kurzerhand selbst Hand an und manipulierte entsprechend die Fahrzeugdokumente. Einen ähnlichen Einfall hatten nur wenige Stunden später ein Moldawier und sein rumänischer Freund.

In der Nacht zum Sonntag stoppten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der BAB A8 am Parkplatz „Angerer Berg“ einen Pkw mit französischer Zulassung. In dem Pkw befand sich eine rumänische Familie, die sich auf dem Weg von Frankreich nach Rumänien befand. Neben ihren Reisedokumenten händigte der Fahrer auch den Zulassungsschein und eine Grüne Karte als Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung aus.
Auf dem französischen Zulassungsschein war ein Vermerk über das Verkaufsdatum des Fahrzeuges angebracht. Dies entspricht der üblichen Praxis in Frankreich, da so die Möglichkeit für den Käufer besteht, den Pkw vierzehn weitere Tage mit den alten Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Im vorliegenden Fall endete jedoch die Fahrt mit mehreren Anzeigen. Bei der Überprüfung des Verkaufsvermerks konnten deutliche Manipulationen festgestellt werden. Das eigentliche Verkaufsdatum wurde entfernt und um mehrere Monate nach vorne datiert. So wollte der Autokäufer vortäuschen, dass der Pkw erst vor wenigen Tagen käuflich erworben wurde und er die 14-Tages-Frist in Anspruch nehmen kann.
Doch auch ohne die Manipulation wäre die Weiterfahrt beendet gewesen - denn diese 14-tägige Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrten auf französischen Hoheitsgebiet. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, bestand für den Pkw auch kein gültiger Versicherungsschutz.
Der Fahrer als auch der neue Besitzer des Pkw wurden wegen Vergehen der Urkundenfälschung sowie nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.

Nur wenige Stunden später endete auch für einen Moldawier und einen Rumänen die Weiterfahrt auf der A8. Die beiden Männer hatten einen ähnlichen Einfall, denn auch sie wollten sich die Kosten für eine Exportzulassung ersparen.
Bei der Überprüfung des Pkw mit schweizerischer Zulassung durch die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding wurde festgestellt, dass der ausgehändigte Fahrzeugschein zwar zu dem Pkw gehörte - die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen hingegen nicht.
In der Schweiz eingeleitete Ermittlungen ergaben, dass der kontrollierte Pkw weder über eine Zulassung noch über eine Versicherung verfügt sowie die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen aktuell für einen anderen Pkw ausgegeben sind. Um die Herkunft dieser Kennzeichenschilder zu klären, für die zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Diebstahlmeldung o.ä. vorlag, bedarf es weiterer Überprüfungen.
Die beiden Fahrzeuginsassen wurden u.a. wegen Kennzeichenmissbrauch zur Anzeige gebracht. Bevor sie die Grenzpolizeiinspektion in Piding freien Fußes verlassen konnten, mussten sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Traunstein noch jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 1.000 € hinterlegen.

Über die Möglichkeit einer Kurzzeitzulassung für die Fahrzeuge, muss nun die Zulassungsstelle in beiden Fällen entscheiden. Bis dahin ist für beide Fahrzeuge die Weiterfahrt vorerst beendet.

Piding


Am Donnerstag kontrollierte eine Streifenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion Piding, kurz vor Mitternacht, einen BMW mit deutscher Zulassung an der Rastanlage Piding-Süd. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Gepäcks, entdeckten die Beamten in der Reisetasche eines 27-jährigen Rumänen, mehrere Parfüms namhafter Hersteller (siehe Bild). Laut erster Recherchen beträgt der Wert dieser Düfte ca. 2.300 Euro. Bei den Flaschen handelte es sich um sogenannte „Testspender“. Da solche in der Regel unverkäuflich sind, erhärtete sich der Verdacht, dass diese in Drogerien entwendet wurden.
Deshalb musste der rumänische Staatsangehörige die Schleierfahnder auf die Dienststelle begleiten, wo er zu Protokoll gab, die Parfüms in Ulm von einem „Unbekannten“ für 300 Euro erworben zu haben. Gegen den in Deutschland wohnhaften 27-Jährigen, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet und die Testspender sichergestellt.

Freilassing


In den frühen Morgenstunden des 23.09.2018 wurde ein 60-jähriger Österreicher bei der Einreise nach Deutschland einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er fuhr mit seinem Pkw Fiat von Salzburg nach Freilassing. Bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest bestätigte sich der wahrgenommene intensive Geruch nach den konsumierten Getränken. Der Wert lag deutlich über dem Erlaubten. Die daraufhin durchgeführte Blutentnahme im Krankenhaus wird den genauen Wert ergeben. Den Fahrzeuglenker erwartet jetzt eine Anzeige und eine längere führerscheinlose Zeit.

Bischofswiesen


Am Sonntagabend gegen 21.20 Uhr wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Berchtesgaden in der Aschauerweiherstraße (St2100) in Bischofswiesen ein 55-jähriger Schönauer zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Hierbei wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der 55-Jährige wurde angezeigt. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500.- Euro, 2 Punkten und ein einmonatiges Fahrverbot.

red/Pressemitteilungen Polizei Berchtesgaden, Freilassing, Laufen, GPI Piding
Bild © GPI Piding
verkehrskontrolle kw38 00

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