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Großes Interesse an der Schulung „Aufsichtspflicht und Haftung in der Kinder- und Jugendarbeit“ für Ehrenamtliche

Im Rahmen der Jugendarbeit werden in den Vereinen und Verbänden regelmäßig verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Dadurch entstehen Fragen zur Aufsichtspflicht der Betreuer sowie zu vielen weiteren Themen, wie Fotoveröffentlichungen und Erste Hilfe. Aus diesem Grund führte das Amt für Kinder, Jugend und Familien im Landratsamt Berchtesgadener Land eine Schulung durch.

Als Referent konnte der Münchner Rechtsanwalt Stefan Obermeier für die Schulung im Landratsamt gewonnen werden. Obermeier war selbst 15 Jahre ehrenamtlicher Jugendleiter und kennt daher neben den rechtlichen Anforderungen die konkreten Probleme in der täglichen Vereins- und Jugendarbeit. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen und gerichtlichen Entscheidungen klärte der Referent die rund 50 Teilnehmer über die aktuelle Rechtslage auf. Im Anschluss beantwortete Obermeier die Fragen der Teilnehmenden, wodurch auch neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten.

Vereine und Verbände erfüllen eine wichtige Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und haben als solche einen großen Stellenwert. Umso wichtiger daher die regelmäßige Information und Fortbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt Katrin Fritzenwenger vom Fachbereich „Kommunale Jugendarbeit“ im Amt für Kinder, Jugend und Familien im Landratsamt Berchtesgadener Land:
Telefon: +49 8651 773-879
E-Mail: katrin.fritzenwenger@lra-bgl.de

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
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