Nur in einer Gaststätte war ein Glücksspielautomat in Betrieb.
Am Abend des Karfreitags führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing Gaststättenkontrollen im und um das Stadtgebiet Freilassing durch.
Da es sich beim Karfreitag um einen stillen Feiertag handelt, herrscht an diesem Tag striktes Tanzverbot. Auch ist der Betrieb von Spielhallen oder Glücksspielautomaten an diesem Tag untersagt.
Von zehn kontrollierten Lokalitäten musste lediglich eine Gaststätte in Freilassing beanstandet werden, da in dieser Glücksspielautomaten in Betrieb waren. Alle anderen Lokale hielten sich vorbildlich an das Sonn- und Feiertagsgesetz.