Der Österreicher wurde am Grenzübergang mit 2 Promille gestoppt und musste sein Fahrzeug stehen lassen. Einige Stunden später kam der immer noch alkoholisierte Mann mit dem Ersatzschlüssel wieder.
Bereits am 29.03.2018 gegen 22:30 Uhr fuhr ein österreichischer Staatsangehöriger mit seinem VW Crafter in eine Kontrollstelle am Grenzübergang Freilassing (B304).
Dort fiel der Mann sofort mit seiner Alkoholfahne und einer verwaschenen Aussprache auf. Beamte der PI Freilassing führten vor Ort einen Atemalkoholtest durch, der hier einen Wert von 2 Promille ergab. Die Folge der Trunkenheitsfahrt war hier die Einleitung eines Strafverfahrens mit Sicherstellung seiner österreichischen Fahrerlaubnis sowie die Durchführung einer Blutentnahme im Krankenhaus. Von dem Zeitpunkt an war es dem Mann bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
Hiervon jedoch unbeeindruckt, holte eben dieser am 30.03.2018 gegen 05:30 Uhr sein Kfz vom Kontrollort mit einem Ersatzschlüssel ab. Die Beamten staunten bei der Dreistigkeit nicht schlecht. Der hier durchgeführte Atemalkoholtest ergab immer noch einen Wert von deutlich über 0,5 Promille. Nun erwartet den Pkw-Fahrer ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird zudem wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz mit mindestens 500.- Euro Bußgeld zur Anzeige gebracht.
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