Ein Moldauer hielt sich seit Monaten illegal in Deutschland auf. In Fernzügen vollstreckten die Schienenfahnder zwei Haftbefehle und deckten eine falsche Identität auf. Auf der Salzburger Straße in Freilassing kontrollierte die Polizei die Geschwindigkeit der einreisenden Fahrzeuge. Der Skiurlaub von drei Deutschen endete wegen Betäubungsmitteln bei der Polizei. Bei Kontrollen in Oberau fiel ein Einheimischer mit seinem Motorrad auf. Zwei Betrunkene wurden in Freilassing gestoppt.
Trotz widriger Sicht- und Straßenverhältnisse war am Dienstagvormittag, gegen 09.00 Uhr, einer Streife der Schleierfahnder ein Mercedes SUV der M-Klasse auf Höhe der Autobahnausfahrt Anger-Nord aufgefallen. Das mit drei Personen - zwei Männern und einer jungen Frau - besetzte Fahrzeug mit deutscher Zulassung konnte dann aber erst in Neukirchen von der Autobahn gelotst werden. Dabei wurde dem Fahrer - einem angeblichen Rumänen im Alter von 33 Jahren - der vorgelegte Führerschein zum Verhängnis. Schnell erkannten die Profi-Fahnder, dass es sich hierbei um ein Falschdokument handelte. Um den gleichzeitig ausgehändigten rumänischen Personalausweis, der weitaus schwieriger als Falsifikat zu erkennen war, genauer zu prüfen, wurde die gesamte „Reisegesellschaft“ - mit Unterstützung einer weiteren Streife - zur Dienststelle nach Urwies verbracht.
Zur Vervollständigung des Gesamtbildes wurden dann nicht nur die Personen, sondern auch das mitgeführte Gepäck sowie der SUV genauestens durchsucht.
So dauerte es im konkreten Fall nicht lange und die Fahnder wurden in der Handtasche der Rumänin fündig: Versteckt in einer Box mit Hygieneartikeln kam der echte moldauische Reisepass des Fahrers zum Vorschein. Verbaut in der Rückenlehne des Fahrersitzes ertasteten die Beamten einen falschen rumänischen Führerschein - ausgestellt für den mit einem Fahrverbot belegten Fahrzeughalter.
Nachdem jetzt alle Puzzleteile auf dem Tisch lagen, konnten sich die Kontrollbeamten einen Überblick verschaffen. Die ersten Ermittlungen - die im Großen und Ganzen durch die polizeilichen Einvernahmen bestätigt wurden - ergaben, dass sich der falsche Rumäne bereits im April 2017 mit seiner im Internet für rund 300 Euro gekauften Identität in Baden-Württemberg niederließ. Als EU-Bürger kam der Moldauer in den Genuss der Freizügigkeit. In der Folge eröffnete er ein Bankkonto, meldete seinen Wohnsitz „ordnungsgemäß“ an und fand eine Anstellung als Kurierfahrer. Ob über das Girokonto bzw. mit der so erlangten EC-Karte „Betrügereien“ verübt wurden, wird derzeit noch ermittelt.
Konfrontiert mit dem versteckten Führerschein zeigte sich auch der Fahrzeughalter geständig. Ohne Umschweife räumte er ein, dass er sich - obwohl im Besitz einer echten rumänischen Fahrerlaubnis - noch zusätzlich zwei aus der Fälscherwerkstatt besorgt hatte. Quasi zum „Absitzen“ des aktuellen Fahrverbotes hatte er einen der „Falschen“ zur Verwahrung an die zuständige Verkehrsbehörde in Baden Württemberg geschickt. Seinen echten führte er im Geldbeutel mit - den zweiten aus dem Doppelpack hatte er für sonstige Eventualitäten vorsorglich in der Rückenlehne deponiert. Dies brachte ihm vorerst eine Anzeige wegen Verschaffens von Falschdokumenten ein. Bezüglich des Überlassens seines SUV und der gelichzeitigen Beihilfe zur unerlaubten Einreise des Moldauers, sowie der Art und Weise die Führerscheinabgabe zu umgehen, bedarf es noch weiterer Ermittlungen.
Bei der Beifahrerin blieb es beim Tatvorwurf der Strafvereitelung. Um den Fahrer vor dem Entdecken zu schützen, hatte sie in einem unbeobachteten Moment den Pass des Moldauers in ihrer Handtasche verstaut. Sie durfte nach Anzeigenaufnahme die Weiterreise fortsetzen. Bis es allerdings soweit war, mussten sie und der Fahrzeughalter einige Stunden auf das Eintreffen eines Ersatzfahrers warten. Der überführte Moldauer übernachtete hingegen in der Zelle der Schleierfahnder.
Eine Vorahnung dürfte ein 47-jähriger Mann aus dem Raum Gütersloh gehabt haben, als er sich für die Fahrt in den Urlaub genügend Bargeld mitnahm. Der Metallarbeiter wurde von einer Streife der Schienenfahnder der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein am Donnerstagvormittag in einem Eurocity Richtung Österreich kontrolliert.
Bereits bei der Abfrage seiner Personalien im Zug holte er seine Geldbörse aus der Hosentasche und zeigte sich dann wenig überrascht, dass gegen ihn ein Haftbefehl - verbunden mit einer zu zahlenden Geldstrafe in Höhe von 500 Euro - der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Betäubungsmitteldeliktes vorlag. Der Mann war 2016 bei einer Polizeikontrolle - auf gleicher Zugstrecke - mit einigen Gramm Marihuana und Amphetamin erwischt worden. Nachdem der Mann das Geld problemlos bezahlt hatte, konnte er ohne Verzögerung mit der Bahn zu seinem Urlaubsort nach Maribor weiterfahren.
Weniger Glück hatte ein mittlerweile wieder in Italien lebender Mann, der seine Frau in der Nähe von Ingolstadt besuchen wollte und im Nachtzug von Rom nach München am Samstagmorgen kontrolliert wurde. Auch gegen den 30-Jährigen bestand ein Haftbefehl. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ausgestellt, weil er 2017 einem Landsmann sein Handy gestohlen hatte. Da der Kontrollierte nur über wenig Barmittel verfügte, hoffte er, dass ihm seine Frau das Geld anweisen kann. Diese konnte den Geldbetrag aber ebenfalls nicht aufbringen, so dass der Arbeiter die nächsten 15 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss.
Anders verhielt es sich bei der Kontrolle eines Mannes der am Freitagvormittag in einem Eurocity Richtung München überprüft wurde. Hier war nicht die kontrollierte Person, sondern die vorgezeigte spanische Identitätskarte als verlorenes Dokument ausgeschrieben.
Eine genaue Überprüfung ergab, dass der Ausweis nicht dem Kontrollierten gehört. Dieser versuchte zwar durch immer neue Geschichten die Fahnder davon zu überzeugen, dass dies ein Irrtum sein muss. Als in seinem Gepäck eine Krankenkassenkarte mit seinen richtigen Personalien aufgefunden worden ist, gab er zu, dass er in Deutschland wohnt, derzeit über keine Ausweisdokumente verfügt mit denen er in Europa reisen kann und sich deshalb die vorgezeigte Identitätskarte besorgt hat. In diesem Fall hat die weitere Sachbearbeitung die Bundespolizei übernommen.
Am Sonntagnachmittag, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, führten die Beamten der Polizeiinspektion Freilassing eine Geschwindigkeitsmessung auf der Salzburger Straße durch. Gemessen wurde der von der Grenze kommende Verkehr in Richtung Stadtmitte. Insgesamt wurden 14 Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit beanstandet, die mit mindestens 89 km/h von der Grenze aus gemessen wurden. Gleich zwei Fahrzeugführer waren mit 100 km/h unterwegs, obwohl nur 70 km/h erlaubt waren. Sie erwartet nun ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei. Die meisten Verkehrsteilnehmer konnten ihr Bußgeld Bar bezahlen und durften ihre Fahrt ungehindert weiterführen.
Am Sonntagabend, gegen 22:30 Uhr, wurde bei einem 62-Jährigen eine Verkehrskontrolle in der Vinzentiusstraße durchgeführt. Dabei konnten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch, eine verwaschene Sprache sowie glasige Augen bei dem BMW-Fahrer feststellen.
Der Einheimische willigte in einen freiwilligen Atemalkoholtest ein. Dabei wurde ein Wert von 1,6 Promille ermittelt.
Daraufhin wurde der 62-Jährige ins Kreiskrankenhaus Freilassing zur Blutentnahme gebracht.
Nun muss er mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Kurz darauf wurde in der Münchener Straße in Freilassing ein 57-jähriger Bosnier kontrolliert. Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest wurde ein Wert von 0,68 Promille ermittelt.
Der Opel-Fahrer muss nun mit einer Geldstrafe von mind. 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Drei Freunde aus Nordrhein-Westfalen verbrachten mehrere Tage im Skiurlaub in Österreich. Bei der Einreise ins Bundesgebiet wurde eine nicht unerhebliche Menge an verschiedensten Betäubungsmittel aufgefunden.
Freitagnacht kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn einen PKW mit drei jungen Männern aus dem Raum NRW.
Beim Fahrer des Pkw stellten die Beamten drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Außerdem strömte aus dem Pkw-Inneren Marihuanageruch, deshalb wurde auch das Fahrzeug genauer unter die Lupe genommen.
Mit Unterstützung der Pidinger Schleierfahnder konnten dann insgesamt 24 Ecstasy-Tabletten, 24 Gramm Amphetamin und rund drei Gramm Cannabis sichergestellt werden. Die Drogen waren teils in Bekleidungsstücken und sogar in der Rückenlehne des Beifahrersitzes versteckt.
Nach Klärung der Besitzverhältnisse und Einvernahme der drei Beschuldigten durch die Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein, konnten sie die Heimreise wieder antreten. Die jungen Männer haben sich nun unter anderem wegen illegaler Einfuhr und illegalem Schmuggel von Betäubungsmittel zu verantworten, der Fahrer zudem noch wegen Fahren unter Drogeneinwirkung.
Die Polizeiinspektion Berchtesgaden führte am Sonntagnachmittag in Berchtesgaden Ortsteil Oberau (BGL9) eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät durch.
Im Rahmen der Kontrolle mussten lediglich drei Verkehrsteilnehmer wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft verwarnt werden.
Ein österreichischer Pkw-Fahrer benutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet.
Ein 19-jähriger Berchtesgadener fuhr während der Kontrolle mit seinem Motorrad durch die Oberau. Dabei konnte ein erhöhtes Fahrgeräusch durch die eingesetzten Beamten vernommen werden. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Motorradfahrer den Dämpfer aus der Auspuffanlage entfernt hatte. Zudem fehlten beide Rückspiegel an dem Motorrad. Die genannten Mängel führten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zur Aufnahme einer Anzeige.
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