Eine Mitarbeiterin hatte im Auftrag des "Chefs" das Geld auf ein Konto in Großbritannien überwiesen. Die Polizei konnte das Geld auf dem ausländischen Konto noch einfrieren. Die Firma war auf eine gefälschte E-Mail hereingefallen.
Der Chef eines mittelständischen Unternehmens mit Sitz im Landkreis Berchtesgadener Land hatte am 19. Februar bei der Überprüfung der Firmenkonten eine Überweisung in Höhe von beinahe 70.000 Euro auf ein Konto in Großbritannien festgestellt. Sofort wurden Nachforschungen angestellt und schnell war klar, dass die Firma zum Ziel von Betrügern geworden war. Eine Mitarbeiterin hatte drei Tage zuvor eine Mail erhalten, in der sie – angeblich von ihrem Chef – zur Überweisung des Betrages auf das Bankkonto im Ausland aufgefordert worden war. Dass die Mitarbeiterin dabei Betrügern aufgesessen war, wurde am gestrigen Tag offenkundig.
Sofort wurden nun Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei eingeschaltet. Tatsächlich gelang es den Finanzermittlern der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben und den Ermittlern der Kripo Traunstein in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt dafür zu sorgen, dass das Geld auf dem britischen Konto „eingefroren“ werden konnte. Es wird in den kommenden Tagen an die geschädigte Firma zurück überwiesen.
Für das zuständige Fachkommissariat K2 der Kripo Traunstein gehen nun die Untersuchungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft weiter. Denn es gilt, die Täter und Hintermänner ausfindig zu machen.
Wie funktioniert die Betrugsmasche „CEO-Fraud“?
Die Täter nutzen Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister oder auf ihren Homepages veröffentlichen. Sie legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments und geben sich dann als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie etwa über gefälschte E-Mail-Adressen wegen einer angeblichen Unternehmensübernahme oder einer geänderten Kontoverbindung den Transfer größerer Geldbeträge auf Konten in aller Welt, häufig in osteuropäische Staaten. So konnten Kriminelle in den vergangenen Jahren Millionenbeträge erbeuten.
Wie können Firmen sich schützen?
• Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren
• Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
• Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens
• Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
• Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt
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