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2017 über 2,4 Mio. Euro Fördermittel für Baufinanzierungen im Landkreis bereitgestellt

Durch gezielte finanzielle Anreize fördert der Freistaat Bayern über das Landratsamt Berchtesgadener Land Wohnraum im Landkreis. Baumaßnahmen, aber auch der Kauf von Wohnraum sowie behindertengerechte Umbauten bestehender Wohnungen werden dadurch finanziell spürbar erleichtert. Im vergangenen Jahr konnte das Landratsamt mehr als 2,4 Millionen Euro an Fördermitteln vergeben.

Im Rahmen der Bayerischen Wohnraumförderung unterstützt der Freistaat Bayern bau- und kaufwillige Haushalte mit mittlerem Einkommen dabei, ihren Wunsch vom Eigenheim zu verwirklichen. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen, in besonderen Fällen auch in Kombination mit einem Zuschuss. Ziel ist es, förderfähigen Haushalten durch die Zinsverbilligung einen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu verschaffen. Damit soll zum einen die Belastung für die Baufinanzierung dauerhaft tragbar sein und zum anderen noch genügend Spielraum verbleiben, um den Lebensunterhalt ohne finanzielle Sorgen zu bewältigen.

Gerade in Zeiten niedriger Bauzinsen möchte der Freistaat mit der Förderung jedoch gleichzeitig eine Vorsorge für die Zukunft ermöglichen. Mit der Förderung kann es auch gelingen, neben der Belastung für die Finanzierung noch ein finanzielles Polster, z. B. in Form eines Bausparvertrages, anzulegen, um für die Anschlussfinanzierung gewappnet zu sein.

1,7 Mio Euro Fördermittelauszahlung für Bau und Erwerb


Im Landkreis Berchtesgadener Land konnte das Landratsamt im Förderjahr 2017 rund 1.742.000 Euro an Fördermitteln für Bau- und Erwerbsmaßnahmen vergeben. Neben dem klassischen Neubau wurden dabei auch Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen gefördert. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Antragsteller Einkommensgrenzen und bestimmte technische Vorgaben, z. B. den Verzicht auf überdimensionierte Wohnflächen, einhalten. Ein Anteil von mindestens 15% der Gesamtkosten muss durch Eigenmittel aufgebracht werden.

Förderung bei behindertengerechtem Umbau


Neben der Unterstützung von Bau- und Erwerbsmaßnahmen fördert das Landratsamt auch behindertengerechte Umbauten in Bestandswohnungen. Hier erfolgt die Förderung durch ein leistungsfreies Darlehen in Höhe von maximal 10.000 Euro. Bei einem leistungsfreien Darlehen werden keinerlei Zins- und Tilgungszahlungen erhoben, sondern es besteht eine sogenannte Belegungsbindung: Für die fünfjährige Dauer der Darlehenslaufzeit soll die geförderte Wohnung von einer behinderten Person genutzt werden. Insgesamt konnte das Landratsamt im vergangenen Jahr rund 695.000 Euro an Fördermitteln für behindertengerechte Umbauten vergeben und damit vielen Menschen ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen.


Landkreisbürger, die an Leistungen der Bayerischen Wohnraumförderung interessiert sind, können sich jederzeit beim Landratsamt Berchtesgadener Land informieren. Ansprechpartner ist Andreas Berger, Telefon: 08651 773-834, E-Mail: andreas.berger@lra-bgl.de.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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