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Hohe CO₂ Werte in Bar und Sicherstellung von 18kg Tabak

In einer Shisha-Bar maß die Feuerwehr Werte zwischen 62 und 400 ppm. Daneben wurde Tabak wegen des Verdachts der Steuerhehlerei sichergestellt. Und auch Jugendliche waren anwesend.

Am Freitagabend führte die Polizeiinspektion Freilassing zusammen mit Beamten des Hauptzollamtes Rosenheim Kontrollen in verschiedenen Bars im Stadtgebiet durch. Schwerpunkte waren hierbei u.a. der Jugendschutz, Steuervergehen nach Tabaksteuergesetz und die Einhaltung des Nichtrauchergesetzes. Unterstützt wurden die Beamten durch die Freiwillige Feuerwehr von Freilassing, welche CO₂ Messungen durchführte. CO₂ verursacht erhebliche Gesundheitsgefahren. Bereits ab einem Wert von 80 ppm trägt die Feuerwehr Atemschutzgeräte.

Gleich zu Beginn staunten die Beamten nicht schlecht, als ein CO₂ Wert von bis zu 62 ppm in einer Shisha-Bar und nahezu knapp 400 ppm beim „Zubereitungsofen“ für die Shishas gemessen wurde. Laut Arbeitsstättenverordnung darf der Wert in diesen Räumen 30 ppm nicht übersteigen, da alles andere Gesundheitsgefährdend ist.

Nach sofort eingeleiteten Lüftungsmaßnahmen wurde mit der Kontrolle an sich begonnen.

Während die Polizeibeamten sich dem Jugend- und Nichtraucherschutz widmeten, überprüften die Beamten des Zolls, ob der zum Rauchen der Shishas verwendete Wasserpfeifentabak auch ordnungsgemäß versteuert worden war. Nahezu der gesamte vorgefundene Wasserpfeifen-Tabak befand sich in Dosen, an denen sich gebrochene Steuerzeichen befanden, bzw. Tabak, der in Tupperdosen umgefüllt worden war.

Da dies nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetztes entspricht, wurden von den Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Steuerhehlerei bzw. Verbrauchsteuergefährdung eingeleitet.
Insgesamt wurden 18 Kilo Shisha-Tabak sichergestellt und somit aus dem Verkehr gezogen.

Die Polizei erwischte zudem mehrere Jugendliche, die Wasserpfeifen geraucht hatten. Nach dem Jugendschutzgesetz ist es Jugendlichen verboten Wasserpfeifen zu rauchen, egal ob sie mit „Shiazo“ Steinen oder mit Tabak befüllt sind.

In dieser Bar kam es bereits in der Vergangenheit zu mehreren Anzeigen u.a. wegen des Jugendschutzgesetzes. Nun erwartet den Betreiber erneut ein Bußgeld in vierstelliger Höhe. Da in Shisha Bars das Rauchen von Tabak in Wasserpfeifen verboten ist, wird gegen den Betreiber auch nach dem Gesundheitsschutzgesetz ermittelt.

Bei einer weiteren Bar in Freilassing konnten nur geringfügige Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz festgestellt werden.

red/Pressemitteilung Polizei Freilassing

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