Ein 21-Jähriger war mit einem gefälschten Führerschein unterwegs. Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Piding waren 73 Fahrer zu schnell. Die Schleierfahnder vollstreckten zwei Haftbefehle. In Freilassing musste die Polizei gleich drei betrunkene Lenker aus dem Verkehr ziehen. Auf der St2101 am Thumsee war etwa ein Drittel aller Fahrer zu schnell.
Glück im Unglück hatte ein 21-jähriger bulgarischer Staatsbürger, der in der Dienstagnacht am Steuer seines Pkw, auf der A8 am Teisenberg durch die PI Fahndung Traunstein kontrolliert wurde. Der Mann lebt in Frankreich und war gerade auf dem Weg in sein Heimatland Bulgarien.
Der vorgelegte bulgarische Führerschein hielt der Überprüfung durch die Pidinger Schleierfahnder nicht stand und wurde als Totalfälschung erkannt. Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde deshalb auf der Dienststelle aufgenommen. Wie der Mann dort angab, habe er den falschen Führerschein in Bulgarien kurzerhand gekauft, da er derzeit keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren konnte er die Weiterreise am Vormittag fortsetzen. Zum Glück war sein Beifahrer im Besitz eines echten gültigen Führerscheins und konnte so das Steuer des Pkw übernehmen.
In der Zeit von 09.10 Uhr - 13.10 Uhr wurde in Piding - B 20 in Richtung Freilassing kontrolliert.
Bei einem Durchlauf von 1.470 Fahrzeugen wurden 60 Lenker verwarnt und 13 Lenker angezeigt.
Der Schnellste war hier bei erlaubten 70 km/h mit 103 km/h unterwegs.
Von der Staatsanwaltschaft Memmingen wurde ein 35-jähriger Deutscher seit letztem Jahr gesucht. Das Hauptzollamt Augsburg ermittelte gegen ihn wegen Betruges und bereits seit 2015 wurde er mit rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 17 Tagen, ersatzweise einer Geldstrafe in Höhe von 680,- Euro verurteilt. Da sich der Mann aus dem Landkreis Ulm bislang um die Angelegenheit nicht kümmerte, wurde er von der Streife der PI Fahndung zunächst auf die Dienststelle gebeten. Hier entschied er sich, die Geldstrafe zu bezahlen und konnte anschließend zusammen mit seiner Lebensgefährtin die Weiterreise nach Slowenien in den Urlaub fortsetzen.
Schlechtere Karten hatte ein 44-jähriger Georgier, der in einem Fernreisebus in der Nacht auf der A8 nach Stuttgart unterwegs war. Der wohnsitzlose Mann kam bereits 2015 als Asylbewerber nach Nordrhein-Westfalen und trat seither mehrfach u. a. wegen einem Wohnungseinbruchdiebstahl polizeilich in Erscheinung. Im März 2017 wurde er von der zuständigen Ausländerbehörde zur Ausreise aufgefordert und in die Heimat abgeschoben. Anlässlich seines neuerlichen Einreiseversuches wurde er zudem mit einem aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart konfrontiert. Wegen Erschleichens von Leistungen wurde zu einer Geldstrafe von 33 Tagen, ersatzweise 330,- Euro verurteilt. Der mittellose Mann wurde im Laufe des Tages in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ihn erwartet nun zudem eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise.
In der Nacht von Freitag auf Samstag führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing trotz eisiger Temperaturen Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Dabei mussten insgesamt drei Fahrzeuglenker aufgrund von Alkohol am Steuer angezeigt werden. Ein 20-jähriger Freilassinger wurde mit seinem Audi A3 kontrolliert. Für ihn gilt in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Da sich der junge Freilassinger nicht daran hielt, wurde er angezeigt. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250,- Euro und einer Mitteilung an die Führerscheinstelle rechnen. Ein 45-jähriger Freilassinger wurde mit seinem 5er BMW einer Kontrolle unterzogen. Dabei nahmen die Polizisten Alkoholgeruch beim Fahrer wahr. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest auf der Dienststelle ergab einen Wert jenseits der 0,5 Promille-Grenze, sodass der Freilassinger ebenfalls angezeigt wurde und mit einem Bußgeld von 500,- Euro, 2 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen muss. Am heftigsten aber traf es einen 33-jährigen Freilassinger, bei dem der gerichtsverwertbare Test ebenfalls einen Wert jenseits von 0,5 Promille ergab. Als Wiederholungstäter muss er mit einem Bußgeld von 1.000,- Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot rechnen.
Geschwindigkeitskontrolle am 01.12.2017 und am 02.12.2017
In der Zeit von 19.20 Uhr - 01.00 Uhr wurde am Thumsee (St2101), Richtung Bad Reichenhall kontrolliert.
Bei einem Durchlauf von 159 Fahrzeugen wurden 26 Lenker verwarnt und 20 Lenker angezeigt.
Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 109 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot.
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