Am Antoniberg gab es wieder massive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Student hatte eine geringe Menge Marihuana dabei. In Freilassing trat ein 27-Jähriger bei der Polizei sein Fahrverbot an und fuhr direkt wieder mit einem Pkw weg. Das Kleinkraftrad eines 18-Jährigen ging etwas zu schnell. Ebenfalls in Freilassing hatte ein Mann Drogen und einen Schlagring dabei. Drei Pakistani hatten in Österreich einen Asylantrag gestellt und sich dann zu Fuß auf dem Weg nach Deutschland gemacht.
In der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.55 Uhr wurde in Bad Reichenhall - St 2101 - Antoniberg in Richtung Bad Reichenhall kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 425 Fahrzeugen wurden 70 Lenker verwarnt und 27 angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 100 km/h unterwegs.
Am Dienstag kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der B21, Höhe Marzoll, einen Kleintransporter mit Vilsbiburger Zulassung.
Fahrzeugführer war ein 22-jähriger Student aus München. Dieser befand sich alleine auf der Heimfahrt von Salzburg nach München.
Auch hier bewiesen die erfahrenen Beamten wieder ihr gutes Näschen. Der junge Student wurde hinsichtlich mitgeführter Betäubungsmittel befragt sowie belehrt. Um eine Durchsuchung zu vermeiden, händigte er den Schleierfahndern freiwillig eine mitgeführte geringe Menge Marihuana aus. Nachdem der 22-Jährige zu Sache vernommen wurde und das „Gras“ sichergestellt war, konnte er, nach Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, seine Fahrt fortsetzen.
Am Mittwoch, den 02.08.2017 gegen 16:20 Uhr, kam ein 27-jähriger, in Freilassing wohnender Pole, auf die Polizeiinspektion Freilassing, um seinen Führerschein aufgrund eines Fahrverbotes abzugeben. Nachdem der Mann seinen Führerschein in amtlichen Verwahrung gegeben hatte und er eingehend belehrt worden war, dass er kein Kraftfahrzeug mehr führen darf, verließ er die Dienststelle. Direkt vor einem Fenster der Polizeiinspektion setzte er sich in seinen Audi und fuhr davon. Dies wurde von zwei Beamtinnen der Inspektion beobachtet. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren trotz Fahrverbotes eingeleitet.
Am Donnerstag, 03.08.2017 gegen 02.00 Uhr kontrollierten Beamte der PI Freilassing einen 18-jährigen Freilassinger in der Industriestraße mit seinem als Kleinkraftrad zugelassenem Fahrzeug. Der junge Mann zeigte den Beamten einen Führerschein vor, welcher ihn berechtigt ein Kfz bis 45 km/h zu führen. Im Laufe der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Kfz mehr als 60 km/h schnell geht. Da der Fahrzeugführer hierzu nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde die Weiterfahrt unterbunden. Gegen den jungen Mann wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Am Sonntagabend, 06.08.2017, gegen 21.10 Uhr fuhr ein 31-jähriger ungarischer Staatsangehöriger mit seinem Pkw VW von Salzburg kommend über die Grenze Richtung Freilassing. Dort endete seine Reise, da er bei der Verkehrskontrolle angab, dass er am Abend zuvor auf einer Feier einen Joint geraucht habe. Aufgrund des positiven Drogentests wurde die Weiterfahrt unterbunden. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde neben einer geringen Menge Marihuana ein Schlagring gefunden.
Neben dem einmonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 Euro wegen seiner Drogenfahrt erwartet den Ungarn nun auch noch eine Anzeige nach dem Waffen- und dem Betäubungsmittelgesetz.
Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wurden am Samstagabend auf der Landstraße zwischen Ainring und Teisendorf drei männliche Fußgänger durch eine Streife der Pidinger Schleierfahndung näher überprüft. Die Männer aus Pakistan im Alter von 15 bis 26 Jahren waren vor einigen Tagen in Österreich angekommen und hatten dort ein Asylbegehren im Bereich Wien gestellt. Nach kurzen Aufenthalt entschloss man sich jedoch offensichtlich auf eine Weiterreise nach Deutschland. Sie fuhren mit dem Zug nach Salzburg und machten sich von dort mit ihren Rucksäcken zu Fuß über die Grenze. Da sie über keine gültigen Einreisepapiere verfügten wurden sie vorläufig festgenommen und zuständigkeitshalber an die Bundespolizei in Freilassing übergeben. Die genauen Hintergründe der Einreise und das Reiseziel konnten zunächst nicht geklärt werden. Über den weiteren Verbleib der Personen wird im Laufe des folgenden Tages durch die Bundespolizei entschieden.
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