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Landratsamt gibt keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat. Die Stallpflicht gilt nach wie vor.

Nun sind auch in Bayern schon einige Nutzgeflügelhaltungen betroffen. Ursache war freilaufendes Geflügel, das durch Wildvögel angesteckt wurde. Neben der Tötung des Tierbestandes wurden gegen die Geflügelhalter Bußgeldverfahren eingeleitet. Um die betroffenen Geflügelhaltungen mussten Sperrbezirke angelegt werden. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen.

Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen bleiben verboten.

Somit kann eine von vielen Geflügelhaltern erhoffte Entwarnung und Milderung der Maßnahmen derzeit nicht erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird eine Information über die Presse erfolgen.

Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon 08651 / 773 - 304. Ebenso können Informationen der Internetseite des Landratsamtes entnommen werden: www.lra-bgl.de

red/Pressemitteilung LRA BGL

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