Zwei Ungarn waren mit vier Chihuahua und einem American-Staffordshire unterwegs nach Belgien.
Am 27.01.2017 gegen 23:30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der BAB A8 bei Neukirchen in Fahrtrichtung München einen Kleintransporter mit ungarischer Zulassung. Bei den Insassen handelte es sich um zwei ungarische Staatsangehörige, welche nach eigenen Angaben auf dem Weg nach Belgien waren. Bei der Kontrolle des Fahrzeuginnenraums wurden von den Beamten fünf Hundewelpen im Alter von etwa 12 Wochen aufgefunden, vier Chihuahua und ein angeblicher französischer Bulldogge-Labrador-Mischling.
Der Fahrzeuglenker händigte für die Tiere europäische Heimtierausweise aus. Bei näherer Betrachtung konnte festgestellt werden, dass die Tollwutimpfungen der Tiere erst eine Woche zurückliegen. Nach der Binnenmarkt Tierseuchenschutzverordnung dürfen die Welpen erst im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Zudem muss nach der Impfung eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden, bis die Tiere importiert werden dürfen.
Aufgrunddessen wurde das Veterinäramt und der Tierschutzverein verständigt.
Bei einer tierärztlichen Untersuchung in der Tierklinik wurde festgestellt, dass es sich bei dem Mischlingswelpen tatsächlich um einen American Staffordshire Welpen handelt. Diese Rasse zählt in Deutschland zu den „gefährlichen Hunden“ (sog. Kampfhunde), der Import dieser Hunderasse nach Deutschland ist durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verboten.
Die Welpen wurden beschlagnahmt und kamen anschließend in Quarantäne.
Die beiden Hundeverkäufer wurden wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der BmTierSSchV sowie eines Vergehens nach dem HundeVerbEinfG angezeigt.
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