Mehrere offene Haftbefehle, etwa wegen Kennzeichenmissbrauch und gewerbsmäßigen Betrug, wurden vollstreckt. Mehrere alkoholisierte Fahrer mussten ihre Pkw abstellen.
Pech hatte am frühen Dienstagmorgen ein 42-jähriger Rumäne, der gemeinsam mit seinen Kollegen auf dem Weg in den Weihnachtsurlaub war. Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein kontrollierten seinen Kleinbus kurz vor der Ausreise nach Österreich. Als ihn die Beamten mit einem Haftbefehl wegen mehrerer Delikte nach dem Straßenverkehrsgesetz konfrontierten, wusste er schon, dass er den vierstelligen Betrag zur Abwendung der Haftstrafe nicht zeitnah aufbringen kann. Er wurde deshalb in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Montagabend fuhr ein Österreicher mit seinem Mercedes, M-Klasse, auf der Autobahn in Richtung Salzburg und wurde von einer Streife der PI Fahndung Traunstein angehalten.
Bei der Personen- und Fahrzeugkontrolle stellten die Schleierfahnder fest, dass er den aus Italien stammenden Geländewagen mit abgelaufenen tschechischen Kennzeichenschildern versehen hatte. Somit führte er den Mercedes ohne gültige Zulassung und Versicherung.
Im Rahmen der Überprüfung des Steirers konnten die Schleierfahnder zudem feststellen, dass gegen ihn eine aktuelle Ausschreibung ebenfalls wegen Kennzeichenmissbrauchs vorlag.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde der Steirer nach Hinterlegung einer entsprechend hohen Sicherheitsleistung entlassen.
Ein 50-jähriger Angerer wurde am 24.12.2016, gegen 10:45 Uhr in Piding zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde durch die Beamten Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Der Angerer verneinte zunächst Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann zur Überraschung einen Wert von über 0,8 Promille. Die Weiterfahrt war somit für den Angerer beendet und er musste die Beamten zur Polizeidienststelle begleiten. Der dort durchgeführte gerichtsverwertbare Atemalkoholtest bestätigte das Ergebnis. Den Angerer erwartet für sein Fehlverhalten ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
In der Nacht vom 23.12.2016 auf den 24.12.2016 konnten Pidinger Schleierfahnder einen 27-jährigen Insassen in einem Linienbus, welcher auf der Autobahn 8 Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war, einer polizeilichen Kontrolle unterziehen. Der junge Mann war auf dem Weg nach Hause in den Weihnachtsurlaub.
Die Überprüfung im Fahndungscomputer ergab jedoch, dass gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betruges bestand. Der in Deutschland wohnhafte Bulgare hatte in den letzten beiden Jahren eine Baufirma gegründet und Familienangehörige fiktiv als Bauarbeiter angemeldet, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und die Beschäftigten arbeitsunfähig und krank gemeldet. Dadurch erschlich er sich, auch durch die Auszahlungen von Krankengeld, von den Krankenkassen und Sozialversicherungen Geldbeträge in einer Höhe eines fünfstelligen Betrages.
Der Festgenommene wurde im Verlauf des Vormittags des 24.12.2016 dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt und im Anschluss in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Er wird voraussichtlich nicht nur den Weihnachtsurlaub dort verbringen müssen.
Am 20.12.2016 haben Beamte der PI Laufen einen 25-jährigen Österreicher gegen 22:15 Uhr am Marienplatz kontrolliert. Nachdem die Beamten Alkoholgeruch festgestellt haben, wurde vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Der Fahrer wurde zur Dienststelle verbracht, um dort ein gerichtsverwertbaren Test durchzuführen. Der Ursprungswert wurde bestätigt, so dass den 25-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von 500€, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot erwarten.
Am Heiligabend kam ein 39-jähriger Georgier als Führer eines Pkw zur Einreisekontrolle auf der Bundesautobahn A8.
Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Ausfallerscheinungen, welche auf den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln hinwies. Obwohl er jeglichen Kontakt mit Drogen vehement bestritt, ließen die Beamten nicht locker und baten um einen Urintest. Dieser fiel positiv aus und deutete auf den Konsum unterschiedlichster Betäubungsmittel vor Fahrtantritt hin. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Neben einem Fahrverbot für die Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss kommt auf den Berufskraftfahrer eine Geldbuße von 500,-€ zu. Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, welche bei Erreichen entsprechender Werte eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen wird.
Einen Tag vor dem Heiligen Abend musste ein 54-jähriger Mann aus dem Raum Petting seinen Pkw in Anger stehen lassen, nachdem er von der Streife der Polizeiinspektion Bad Reichenhall zur Kontrolle angehalten wurde.
Da den Beamten leichter Alkoholgeruch auffiel und der Konsum von einer Radler-Halben eingeräumt wurde, boten die Beamten zum Ausräumen jeden Zweifels einen Alkotest an. Sehr zur Überraschung des Pkw-Lenkers zeigte dieser zuerst einen Wert von 0,7 Promille, nach 10 Minuten sogar von über 0,8 Promille an. Um eine Blutentnahme zu vermeiden, wurde dem Mann Gelegenheit gegeben auf der Dienststelle einen gerichtsverwertbaren Atemalkotest abzugeben. Da dieser abermals einen Wert von über 0,7 Promille anzeigte, wird der Pkw-Lenker im Neuen Jahr für 1 Monat auf seinen Führerschein verzichten müssen. Ferner erwartet ihn ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro, sowie 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei.
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