Eine 57-Jährige wollte von der Hallerstraße nach links in die Bundesstraße einbiegen.
Am Freitagabend, 23.12.2016, ereignete sich an der Kreuzung B304 und Hallerstraße ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen.
Eine 57-jährige Einheimische fuhr die Hallerstraße in Richtung Bundesstraße. An der Kreuzung zur B304 wollte sie nach links abbiegen und übersah dabei den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten, 46-jährigen Einheimischen mit seinem VW. Anschließend kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der 46-Jährige wurde dabei leicht am Kopf verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 2.500 Euro.
Bei der Unfallaufnahme nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch bei der Unfallverursacherin war. Dies bestätigte sich mit einem Alkoholtest, welcher den Wert von knapp 1 Promille ergab. Die Fahrzeuglenkerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol, sowie fahrlässiger Körperverletzung. Ihr Führerschein wurde sichergestellt.
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