14-jähriger "frisiert" sein Mofa auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Bei einer Streifenfahrt auf der Laufener Straße Höhe Abzweigung Schulstraße beobachtete die Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Freilassing zwei Jugendliche, die mit einem Motorroller mehrfach durch die Fußgängerunterführung zwischen Badylon und Schulpark fuhren. Die beiden 14- und 16-jährigen Jugendlichen wurden angehalten und gaben schließlich zu, abwechselnd mit dem Roller des 14-Jährigen gefahren zu sein. Bei der Überprüfung des Mofa-Rollers wurde festgestellt, dass das Fahrzeug „auffrisiert“ worden war und nun eine Endgeschwindigkeit von 40 km/h erreichte. Damit war natürlich die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und der Versicherungsschutz erloschen. Da die beiden Jugendlichen auch keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen konnten, wurde gegen beide ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizeiinspektion Freilassing stellt immer wieder fest, dass sich viele Jugendliche zu wenig Gedanken darüber machen, dass das „auffrisieren“ eines Fahrzeuges den Versicherungsschutz erlöschen lässt. Im Falle eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls hätte das schlimme Folgen.
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