untersberger.info - Logo


Geflügelmärkte wegen Vogelgrippe verboten

Das Landratsamt weist darauf hin, dass auf Anweisung des zuständigen Bayerischen Umweltministeriums ab sofort Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen verboten sind.

Dies gilt auch für Tauben. Tauben erkranken zwar nicht an der Geflügelpest („Vogelgrippe“), können aber das Virus übertragen.

Das Verbot von Märkten und Ausstellungen ist notwendig, da die Geflügelpest sich derzeit in Bayern weiter ausbreitet.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die seit dem Wochenende bestehende Stallpflicht für Geflügel unbedingt einzuhalten ist. Sie gilt auch für Kleinstbetriebe und private Halter von Geflügel.

Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon 08651/773-304.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes ersichtlich: www.lra-bgl.de

red/Pressemitteilung LRA BGL

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
293012345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829303112
Bglwiki