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Stallpflicht nun auch im Landkreis vorgeschrieben

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat für ganz Bayern eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Diese gilt damit auch für den gesamten Landkreis Berchtesgadener Land mit allen Geflügelbeständen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den Vorgaben für alle Geflügelhalter wurde erlassen. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Bisher wurden noch keine Vogelgrippefälle im Landkreis Berchtesgadener Land bestätigt. Unabhängig davon gilt die Stallpflicht sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Menschen sind nicht gefährdet. Hundebesitzer werden jedoch gebeten, ihre Tiere generell vorsorglich anzuleinen.

Die Vorgaben der Verordnung sind auf der Internetseite des Landratsamtes ersichtlich: www.lra-bgl.de

red/Pressemitteilung LRA BGL

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