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Derzeit keine Vogelgrippegefahr im Landkreis

Nachdem sich die Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Deutschland ausbreitet, informiert das Landratsamt Berchtesgadener Land zur örtlichen Situation im Landkreis.

Es gibt derzeit keinerlei Hinweise auf Vogelgrippe im Landkreis Berchtesgadener Land. Das Landratsamt sollte aber trotzdem informiert werden (Telefon 08651/773-304), wenn größere Mengen toter Wasservögel in der Nähe von Seen und Gewässern gefunden werden.

Das Auffinden einzelner toter Vögel, insbesondere wenn es sich nicht um Wasservögel handelt, muss nicht gemeldet werden.

Wildlebende Wasservögel bilden das Erregerreservoir für die Geflügelpest. Der in den letzten Tagen in Deutschland nachgewiesene Virustyp H5N8 hat bisher noch nie zu menschlichen Erkrankungen geführt, kann aber zur Ansteckung bei Wirtschaftsgeflügel führen, wenn sich dieses bei Freilandhaltung ansteckt. Eine Stallpflicht besteht derzeit im Landkreis aber nicht.

Das Gefährdungspotenzial ist im Landkreis Berchtesgadener Land niedriger einzuschätzen, da es für Zugvögel keine vergleichbar großen Gewässer, wie z.B. den Chiemsee oder den Bodensee gibt.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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