Die Frau wurde mit polizeilicher Hilfe aus dem Kasino verwiesen, verweigerte jedoch eine Identitätsangabe. Bei der folgenden vorläufigen Festnahme griff sie die Beamten an und urinierte in den Streifenwagen.
Am Montag, den 15.08.2016, wurde die Polizei Freilassing gegen 20:00 Uhr durch einen Mitarbeiter zur Durchsetzung eines Hausverbots in ein Spielcasino in Freilassing gerufen. Grund hierfür war eine renitente 43-jährige Frau aus Eppelborn, welche sich lautstark im Casino über eine vermeintliche Fehlbedienung eines ihrer Spielautomaten aufregte. Daraufhin wurde die Dame mehrfach durch den Mitarbeiter gebeten das Casino zu verlassen. Dem wollte sie jedoch nicht nachkommen, da sie laut eigenen Angaben bereits einen niedrigen vierstelligen Betrag verspielt habe. Der Aufforderung durch die Polizei kam die Frau widerwillig nach.
Aufgrund der strafrechtlichen Relevanz des angezeigten Hausfriedensbruchs sollten vor dem Lokal die Personalien der Frau erhoben werden. Nachdem die Dame keinerlei Personaldokumente mit sich führte und sie auch sonst keine Angaben zu ihrer Person machen wollte, wurde ihr die vorläufige Festnahme erklärt. Da sie dies nicht sonderlich interessierte wurde sie leicht am Oberarm gegriffen. Daraufhin rastete die Dame aus, versuchte die Beamten zu schlagen und zu beißen, stieß Beleidigungen aus und schrie laut umher. Die Frau wurde gefesselt und in den Dienst-Pkw verbracht. Dort gab sie den Beamten zu verstehen, dass sie auf die Toilette müsse, was ihr auch auf der nahegelegenen Dienststelle ermöglicht worden wäre. Dies wurde jedoch mit den Worten „ich pinkle jetzt ins Auto“ verneint und den Worten entsprechend umgesetzt. Auch der Verlust weiterer Ausscheidungen wurde im Fahrzeug angedroht.
Zudem gab die 43-Jährige an, schwanger zu sein und dass ihre Fruchtblase nun geplatzt sei. Daraufhin wurde das BRK hinzugerufen. Eine Behandlung verweigerte sie jedoch. Ob die Frau tatsächlich schwanger ist konnte abschließend nicht geklärt werden.
Die Dame erwartet nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung.
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