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Letzte Gelegenheit für die Einlösung der Nachtschwärmer-Gutscheine

Sofern die jugendlichen Nachtschwärmer zuhause weitere Nachtschwärmer-Gutscheine vorrätig haben, dann sollten sie sich mit deren Verwendung beeilen. Nur noch bis nächsten Sonntag, 31. Juli 2016, können die Nachtschwärmer-Gutscheine bei den 15 an der Gutscheinaktion teilnehmen Verkehrsunternehmen eingelöst werden.

Zu jedem Nachtschwärmer-Gutschein, der bis zum 31.07.2016 zum Einsatz kommt, legt der Landkreis über die Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen drei Euro als Zuschuss dazu. Bei den Testgutscheinen mit entsprechendem Aufdruck übernimmt der Landkreis sogar den gesamten Gutscheinwert in Höhe von jeweils fünf Euro. Der Gutschein berechtigt zu nächtlichen Fahrten innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land bzw. aus dem oder in das Kreisgebiet.

Ab dem 1. August 2016 verfällt die Gültigkeit sämtlicher Nachtschwärmer-Gutscheine, also auch der kostenlos ausgegebenen Testgutscheine. Die Rückgabe der zu je zwei Euro erworbenen Gutscheine ist noch für eine befristete Zeit nach dem 31.07.2016 bei der betreffenden Ausgabestelle möglich.

Weitere Fragen beantwortet im Landratsamt Berchtesgadener Land Verkehrsmanager Johann Wick unter Tel. 08651/773-518 bzw. Email: johann.wick@lra-bgl.de

red/Pressemitteilung LRA BGL

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