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Nutzung der neuen (alten) Kfz-Kennzeichen ab Oktober möglich

Durch den Beschluss des Kreistages vom vergangenen Freitag wird der Landkreis die Altkennzeichen REI, BGD und LF in Kürze wieder einführen.

Wie das Landratsamt mitteilt, besteht für Fahrzeughalter dadurch keine Pflicht zur Umkennzeichnung von „BGL“ auf ein Altkennzeichen.

Weiter wird mitgeteilt, dass die Landkreiskennung „BGL“ weiterhin das Regelkennzeichen bleibt. Allerdings kann einem Fahrzeughalter nach der technischen Umsetzung auf Antrag ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen zugeteilt werden. Für die Zuteilung eines Altkennzeichens wird dann eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 12,80 Euro, zusätzlich zu den üblichen Zulassungsgebühren erhoben.

Derzeit ist eine Zulassung mit Altkennzeichen oder eine Vorabreservierung von Wunschkennzeichen mit Kennung REI, BGD oder LF u. a. aus technischen Gründen noch nicht möglich. Dies wird erst ab etwa Mitte Oktober der Fall sein.

Das Landratsamt wird den Starttermin, ab dem Wunschkennzeichen-Reservierungen möglich sind, im Oktober bekannt geben.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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